28.11.2012 15:45 Uhr in Gesellschaft & Familie von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag
Sicherungsverwahrung - GRÜNE: Komplexer Sachverhalt verlangt komplexe Regelung
Kurzfassung: Sicherungsverwahrung - GRÜNE: Komplexer Sachverhalt verlangt komplexe Regelung[bild 1]Die heutige Anhörung des Regierungsentwurfs des Hessischen Sicherungsverwahrungsgesetzes hat nach Auffassung der ...
[Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag - 28.11.2012] Sicherungsverwahrung - GRÜNE: Komplexer Sachverhalt verlangt komplexe Regelung
[bild 1]Die heutige Anhörung des Regierungsentwurfs des Hessischen Sicherungsverwahrungsgesetzes hat nach Auffassung der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ergeben, dass dieses nachgebessert werden muss. "Der Hessische Gesetzentwurf hat im Vergleich zu anderen Bundesländern unnötige Restriktionen formuliert, die unter Umständen mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichthofs für Menschenrechte kollidieren", gibt der rechtspolitische Sprecher der GRÜNEN, Jürgen Frömmrich, zu bedenken.
Viele Unterbringungsbedingungen regelt der Gesetzentwurf nach Auffassung der GRÜNEN zu restriktiv. "Wir dürfen nicht vergessen, dass die Sicherungsverwahrten ihre Haftstrafen bereits abgesessen haben, ihre strafrechtliche Schuld haben sie gebüßt. Trotzdem müssen sie in Gewahrsam bleiben, weil davon auszugehen ist, dass sie in Freiheit weitere schwere Straftaten begehen würden. Dem muss ihre Unterbringung Rechnung tragen, da ist das Bundesverfassungsgericht eindeutig", erläutert Frömmrich. "Der Gesetzentwurf der Landesregierung trägt dem nicht hinreichend Rechnung. Die Anhörung hat in einigen Punkten Nachbesserungsbedarf ergeben." Beispielsweise würden die Möglichkeiten der Untergebrachten, sich in der Anstalt zu bewegen, im Gesetzentwurf sehr restriktiv gehandhabt. Der Musterentwurf einer Arbeitsgruppe aller Bundesländer bezieht den Außenbereich der Einrichtungen explizit mit ein. Die hessische Landesregierung habe sich in ihrem Gesetzentwurf aber dagegen entschieden. Auch der Freigang im Hof soll in Hessen - wie im Strafvollzug - auf eine Stunde beschränkt werden.
"Auch der hessische Entwurf sollte die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Freiheitsorientierung ohne Einschränkung vorsehen. Wir müssen davon ausgehen, dass Sicherungsverwahrte möglicherweise irgendwann entlassen werden - sie müssen darauf vorbereitet werden", fordert Frömmrich.
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-hessen.de/landtag
[bild 1]: http://www.gruene-hessen.de/landtag/files/2012/09/Gefängnis-Rechtspolitik.jpg
[bild 1]Die heutige Anhörung des Regierungsentwurfs des Hessischen Sicherungsverwahrungsgesetzes hat nach Auffassung der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ergeben, dass dieses nachgebessert werden muss. "Der Hessische Gesetzentwurf hat im Vergleich zu anderen Bundesländern unnötige Restriktionen formuliert, die unter Umständen mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichthofs für Menschenrechte kollidieren", gibt der rechtspolitische Sprecher der GRÜNEN, Jürgen Frömmrich, zu bedenken.
Viele Unterbringungsbedingungen regelt der Gesetzentwurf nach Auffassung der GRÜNEN zu restriktiv. "Wir dürfen nicht vergessen, dass die Sicherungsverwahrten ihre Haftstrafen bereits abgesessen haben, ihre strafrechtliche Schuld haben sie gebüßt. Trotzdem müssen sie in Gewahrsam bleiben, weil davon auszugehen ist, dass sie in Freiheit weitere schwere Straftaten begehen würden. Dem muss ihre Unterbringung Rechnung tragen, da ist das Bundesverfassungsgericht eindeutig", erläutert Frömmrich. "Der Gesetzentwurf der Landesregierung trägt dem nicht hinreichend Rechnung. Die Anhörung hat in einigen Punkten Nachbesserungsbedarf ergeben." Beispielsweise würden die Möglichkeiten der Untergebrachten, sich in der Anstalt zu bewegen, im Gesetzentwurf sehr restriktiv gehandhabt. Der Musterentwurf einer Arbeitsgruppe aller Bundesländer bezieht den Außenbereich der Einrichtungen explizit mit ein. Die hessische Landesregierung habe sich in ihrem Gesetzentwurf aber dagegen entschieden. Auch der Freigang im Hof soll in Hessen - wie im Strafvollzug - auf eine Stunde beschränkt werden.
"Auch der hessische Entwurf sollte die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Freiheitsorientierung ohne Einschränkung vorsehen. Wir müssen davon ausgehen, dass Sicherungsverwahrte möglicherweise irgendwann entlassen werden - sie müssen darauf vorbereitet werden", fordert Frömmrich.
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