29.11.2012 00:31 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Mit einem ersten Prospekthaftungsurteil gegen die Debi Select und deren Prospektverantwortlichen soll die Beklagte verurteilt worden sein, dem Anleger sämtliche Beteiligungen rückabzuwickeln.
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Autor der Pressemeldung "Debi Select wegen Prospekthaftung verurteilt" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.