29.11.2012 13:16 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von CDU/CSU-Fraktion

Koalition entlastet Mittelstand im Bilanzrecht

Kurzfassung: Koalition entlastet Mittelstand im BilanzrechtRund 500.000 Unternehmen können künftig auf den umfangreichen Anhang zum JahresabschlussDer Bundestag debattiert heute in 2. und 3. Lesung das sogenannt ...
[CDU/CSU-Fraktion - 29.11.2012] Koalition entlastet Mittelstand im Bilanzrecht

Rund 500.000 Unternehmen können künftig auf den umfangreichen Anhang zum Jahresabschluss
Der Bundestag debattiert heute in 2. und 3. Lesung das sogenannte MicroBil-Gesetz, durch das Kleinstunternehmen bei den Bilanzierungspflichten entlastet werden. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff und der zuständige Berichterstatter im Rechtsausschuss Marco Wanderwitz:
"Die christlich-liberale Koalition steht für den konsequenten Abbau von Bürokratie, durch die unsere mittelständische Wirtschaft unnötig belastet wird. Mit dem MicroBil-Gesetz entlasten wir Kleinstkapitalgesellschaften bei den Rechnungslegungs- und Offenlegungsvorschriften im Bilanzrecht.
Künftig können rund 500.000 Unternehmen in Deutschland auf den umfangreichen Anhang zum Jahresabschluss verzichten, indem sie einige wenige Angaben unter die Bilanz setzen. Damit entfällt eine zentrale Fehlerquelle, die gerade Kleinstunternehmen, die sich keine teure Beratung leisten können, häufig zu schaffen macht und zu Ordnungsgeldverfahren führt. Zudem können Kleinstkapitalgesellschaften in Zukunft von der Veröffentlichung ihres Jahresabschlusses ganz absehen, wenn sie ihre Bilanz beim Unternehmensregister hinterlegen, aus dem sie dann auf Nachfrage herausgegeben wird.
Die Koalition macht damit zügig und konsequent von Entlastungsoptionen Gebrauch, die die einschlägige EU-Richtlinie neuerdings einräumt. Uns ist es wichtig, dass die Bilanzerleichterungen schon für die Jahresabschlüsse zum noch laufenden Geschäftsjahr 2012 greifen.
Wir werden diesem Gesetz zur Bürokratieentlastung für den Mittelstand in Kürze weitere Maßnahmen folgen lassen: Wir werden das Ordnungsgeldverfahren im Handelsgesetzbuch gerechter ausgestalten, indem kleinere Unternehmen bei Offenlegungsfehlern künftig mit niedrigeren Ordnungsgeldern zu rechnen haben und die Frage des Verschuldens eine größere Rolle spielt. Außerdem werden wir die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand einführen, um unbillige Härten im Falle einer Fristversäumnis abzumildern. Mit der Koalitionsmehrheit hat der Rechtsausschuss des Bundestages die Bundesregierung mit einer Entschließung gestern aufgefordert, bis März 2013 entsprechende gesetzliche Regelungen vorzulegen."
Hintergrund:
Die Verabschiedung des MicroBil-Gesetzes ist nach der Tagesordnung des Bundestages am Freitag um 3.00 Uhr vorgesehen.

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