29.11.2012 17:03 Uhr in Gesundheit & Wellness von CDU/CSU-Fraktion
Rechte von Patienten werden gestärkt
Kurzfassung: Rechte von Patienten werden gestärktBündelung der Rechte von führt zu deutlich mehr Transparenz und RechtssicherheitDer Deutsche Bundestag wird am heutigen Donnerstag in 2./3.Lesung das Patientenre ...
[CDU/CSU-Fraktion - 29.11.2012] Rechte von Patienten werden gestärkt
Bündelung der Rechte von führt zu deutlich mehr Transparenz und Rechtssicherheit
Der Deutsche Bundestag wird am heutigen Donnerstag in 2./3.Lesung das Patientenrechtegesetz beschließen. Dazu erklären der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn, und der zuständige Berichterstatter Erwin Rüddel:
"Mit dem Gesetz zeigt die Koalition klar, dass sie die Rechte von Patientinnen und Patienten nachhaltig stärken will. Die Fachöffentlichkeit bewertet die Regelungen positiv. Die öffentliche Anhörung hatte ergeben, dass die Bündelung der Rechte von Patientinnen und Patienten im Bürgerlichen Gesetzbuch zu einem Behandlungsvertrag zu deutlich mehr Transparenz und Rechtssicherheit führt.
Im Hinblick auf Leistungen, die vom Versicherten selbst getragen werden müssen, z. B. sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), hat die Koalition sichergestellt, dass der behandelnde Arzt über die entstehenden Kosten aufklären muss. Die Aufklärungspflicht über Inhalt und Notwendigkeit der Leistung bleibt davon selbstverständlich unberührt. Damit gewähren wir, dass die Interessen der Patientinnen und Patienten auch im Sinne einer eigenständigen Entscheidungsmöglichkeit gestärkt werden.
Bei der Bewilligung von Leistungen der Krankenkassen schaffen wir deutliche Erleichterungen für die Versicherten. So gilt in Zukunft eine Leistung als bewilligt, wenn nach Antragseingang bei der Kasse nicht binnen dreier Wochen über diesen entschieden wurde. Der Versicherte kann sich die Leistung dann selbst beschaffen, die Kasse ist zur Erstattung der entstandenen Kosten verpflichtet.
Ebenso stärken wir die Informationsrechte der Patientinnen und Patienten. So hat in Zukunft jeder das Recht auf Einsicht und Kopie seiner Patientenakte beim Arzt. Nur in begründeten Fällen darf der Arzt dies ablehnen. Ebenso dürfen Patienten Kopien der Akte anfordern, auch in elektronischer Form, z.B. auf einem USB-Stick.
Das Gesetz zur Verbesserung der Rechte der Patientinnen und Patienten ist keine Einbahnstraße im Hinblick auf die wichtige und notwendige Stärkung der Informationen und Transparenz für Patientinnen und Patienten, sondern hat gleichzeitig zum Ziel, auch dort, wo im Rahmen einer immer komplexeren und schnelleren Medizin Fehler passieren, diese nicht unter den Teppich zu kehren. Alle Beteiligten sollen die Möglichkeit erhalten, hieraus zu lernen."
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/227-52267
Telefax: 030/227-56115
Mail: fraktion@cducsu.de
URL: http://www.cducsu.de
Bündelung der Rechte von führt zu deutlich mehr Transparenz und Rechtssicherheit
Der Deutsche Bundestag wird am heutigen Donnerstag in 2./3.Lesung das Patientenrechtegesetz beschließen. Dazu erklären der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn, und der zuständige Berichterstatter Erwin Rüddel:
"Mit dem Gesetz zeigt die Koalition klar, dass sie die Rechte von Patientinnen und Patienten nachhaltig stärken will. Die Fachöffentlichkeit bewertet die Regelungen positiv. Die öffentliche Anhörung hatte ergeben, dass die Bündelung der Rechte von Patientinnen und Patienten im Bürgerlichen Gesetzbuch zu einem Behandlungsvertrag zu deutlich mehr Transparenz und Rechtssicherheit führt.
Im Hinblick auf Leistungen, die vom Versicherten selbst getragen werden müssen, z. B. sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), hat die Koalition sichergestellt, dass der behandelnde Arzt über die entstehenden Kosten aufklären muss. Die Aufklärungspflicht über Inhalt und Notwendigkeit der Leistung bleibt davon selbstverständlich unberührt. Damit gewähren wir, dass die Interessen der Patientinnen und Patienten auch im Sinne einer eigenständigen Entscheidungsmöglichkeit gestärkt werden.
Bei der Bewilligung von Leistungen der Krankenkassen schaffen wir deutliche Erleichterungen für die Versicherten. So gilt in Zukunft eine Leistung als bewilligt, wenn nach Antragseingang bei der Kasse nicht binnen dreier Wochen über diesen entschieden wurde. Der Versicherte kann sich die Leistung dann selbst beschaffen, die Kasse ist zur Erstattung der entstandenen Kosten verpflichtet.
Ebenso stärken wir die Informationsrechte der Patientinnen und Patienten. So hat in Zukunft jeder das Recht auf Einsicht und Kopie seiner Patientenakte beim Arzt. Nur in begründeten Fällen darf der Arzt dies ablehnen. Ebenso dürfen Patienten Kopien der Akte anfordern, auch in elektronischer Form, z.B. auf einem USB-Stick.
Das Gesetz zur Verbesserung der Rechte der Patientinnen und Patienten ist keine Einbahnstraße im Hinblick auf die wichtige und notwendige Stärkung der Informationen und Transparenz für Patientinnen und Patienten, sondern hat gleichzeitig zum Ziel, auch dort, wo im Rahmen einer immer komplexeren und schnelleren Medizin Fehler passieren, diese nicht unter den Teppich zu kehren. Alle Beteiligten sollen die Möglichkeit erhalten, hieraus zu lernen."
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