Kinderrechte ins Grundgesetz

Kurzfassung: Kinderrechte ins Grundgesetz Aktionsbündnis begrüßt heutige Debatte im BundestagBerlin, Köln, den 30.11.2012. Das Aktionsbündnis Kinderrechte - Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbu ...
[Deutsches Komitee für UNICEF - 30.11.2012] Kinderrechte ins Grundgesetz

Aktionsbündnis begrüßt heutige Debatte im Bundestag
Berlin, Köln, den 30.11.2012. Das Aktionsbündnis Kinderrechte - Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland, in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind - begrüßt die heute im Bundestag stattfindende Debatte zum Thema "Kinderrechte ins Grundgesetz". Die Kinderrechtsorganisationen erhoffen sich durch die Debatte eine neue Belebung der Diskussion entlang den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention, deren Maßgaben grundgesetzlich nach wie vor nicht ausreichend Beachtung finden. Das Aktionsbündnis Kinderrechte hatte vor kurzem einen eigenen Formulierungsvorschlag für die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz vorgestellt. Damit soll die Stellung des Kindes als eigenständige Persönlichkeit gestärkt und die Verantwortung des Staates für die Rechte des Kindes hervorgehoben werden.
Das Aktionsbündnis freut sich über die Tatsache, dass die UN-Kinderrechtskonvention auch für die vom Bundestag diskutierten Gesetzesentwürfe von Bündnis 90/Die Grünen und Linksfraktion leitendes Motiv war. Die Debatte ist damit ein wichtiges Signal, dass die Kinderrechte auch im Parlament ernst genommen werden.
Das Aktionsbündnis Kinderrechte wiederholt sein Gesprächsangebot an die Bundesregierung, über seinen Formulierungsvorschlag zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz zu diskutieren. Bisher hat die Bundesregierung leider nur über die Presse auf den Vorschlag reagiert. Der Formulierungsvorschlag des Aktionsbündnisses Kinderrechte für einen neu zu schaffenden Artikel 2a Grundgesetz hat folgenden Wortlaut:
(1) Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.
(2) Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.
(3) Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.
(4) Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.
Weitere Informationen und ein ausführliches Hintergrundpapier zum Formulierungsvorschlag des Aktionsbündnisses Kinderrechte unter www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de.
Für Presserückfragen:
UNICEF Deutschland, Helga Kuhn, 0221-93650-315, www.unicef.de Deutsches Kinderhilfswerk, Uwe Kamp, 030-308693-11, www.dkhw.de Deutscher Kinderschutzbund, Johanna Suwelack, 030-214-809-20, www.dksb.de Deutsche Liga für das Kind, Prof. Jörg Maywald, 0178-5339065, www.liga-kind.de
Weitere Informationen
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Deutsches Komitee für UNICEF UNICEF - Weltweite Hilfe für KinderSeit 1946 arbeitet UNICEF für das Wohl der Kinder dieser Welt. Mittlerweile ist UNICEF in 161 Ländern tätig. In 37 Staaten informieren Nationale Komitees über die Arbeit von UNICEF, verkaufen Grußkarten und sammeln Spenden. UNICEF arbeitet auf der Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention, die die 191 Mitgliedsstaaten verpflichtet, das Überleben der Kinder zu schützen, ihre Entwicklung zu fördern, sie vor Missbrauch und Gewalt zu schützen und sie an wichtigen Entscheidungen zu beteiligen. In vielen Ländern ist es UNICEF in den vergangenen Jahren gelungen, die Situation der Kinder zu verbessern. Doch es bleibt viel zu tun. Lesen Sie hier mehr über die Arbeit und die Erfolge von UNICEF und begeben Sie sich auf eine virtuelle Reise zu UNICEF-Projekten in aller Welt.
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