30.11.2012 10:10 Uhr in Gesundheit & Wellness von Verband der Ersatzkassen (VDEK)
vdek beabsichtigt Abschluss eines Versorgungsvertrages für Hörhilfen
Kurzfassung: vdek beabsichtigt Abschluss eines Versorgungsvertrages für Hörhilfen Angebotsfrist endet am 9. Januar 2013(Berlin, 30.11.2012) Die Ersatzkassen wollen ihren Versicherten eine qualitativ hochwertige ...
[Verband der Ersatzkassen (VDEK) - 30.11.2012] vdek beabsichtigt Abschluss eines Versorgungsvertrages für Hörhilfen
Angebotsfrist endet am 9. Januar 2013
(Berlin, 30.11.2012) Die Ersatzkassen wollen ihren Versicherten eine qualitativ hochwertige und zugleich wirtschaftliche Versorgung mit Hilfsmitteln anbieten. Dabei soll die Versorgung auch den aktuellen Stand des medizinisch-technischen Fortschritts berücksichtigen. Um Hilfsmittel an Versicherte abgeben zu können, müssen die Krankenkassen Versorgungsverträge mit Leistungsanbietern vereinbaren.
Im Auftrag seiner Mitgliedskassen beabsichtigt der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) nun einen Vertrag zur Versorgung ihrer Versicherten mit Hörhilfen abzuschließen. Ziel soll es sein, das Funktionsdefizit des beidohrigen Hörvermögens bestmöglichst auszugleichen.
Anbieter, die Hörhilfen für mittel- und hochgradig Schwerhörige, an Taubheit grenzende Schwerhörige sowie für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr abgeben, können bis zum 9. Januar 2013 ein Angebot beim vdek einreichen.
Angesprochen sind regionale und überregionale Anbieter von Hörhilfen, die die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllen. Interessierte Leistungserbringer können unter Angabe ihrer IK-Nummer die Vertragsunterlagen per Email unter Bekanntmachungsvertraege@vdek.com anfordern.
Fachliche Ansprechpartnerin:
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Anika Reichelt
Referat Sonstige Vertragspartner
Abteilung Ambulante Versorgung
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Tel.: 0 30 / 2 69 31 - 17 44
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 25 Millionen Menschen in Deutschland versichern:
BARMER GEK Techniker Krankenkasse DAK-Gesundheit KKH-Allianz HEK - Hanseatische Krankenkasse hkk
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist die Nachfolgeorganisation des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK), der am 20. Mai 1912 unter dem Namen "Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)" in Eisenach gegründet wurde. In der vdek-Zentrale in Berlin sind rund 240 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.
In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen und eine Geschäftsstelle in Westfalen-Lippe mit insgesamt weiteren rund 340 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.
Angebotsfrist endet am 9. Januar 2013
(Berlin, 30.11.2012) Die Ersatzkassen wollen ihren Versicherten eine qualitativ hochwertige und zugleich wirtschaftliche Versorgung mit Hilfsmitteln anbieten. Dabei soll die Versorgung auch den aktuellen Stand des medizinisch-technischen Fortschritts berücksichtigen. Um Hilfsmittel an Versicherte abgeben zu können, müssen die Krankenkassen Versorgungsverträge mit Leistungsanbietern vereinbaren.
Im Auftrag seiner Mitgliedskassen beabsichtigt der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) nun einen Vertrag zur Versorgung ihrer Versicherten mit Hörhilfen abzuschließen. Ziel soll es sein, das Funktionsdefizit des beidohrigen Hörvermögens bestmöglichst auszugleichen.
Anbieter, die Hörhilfen für mittel- und hochgradig Schwerhörige, an Taubheit grenzende Schwerhörige sowie für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr abgeben, können bis zum 9. Januar 2013 ein Angebot beim vdek einreichen.
Angesprochen sind regionale und überregionale Anbieter von Hörhilfen, die die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllen. Interessierte Leistungserbringer können unter Angabe ihrer IK-Nummer die Vertragsunterlagen per Email unter Bekanntmachungsvertraege@vdek.com anfordern.
Fachliche Ansprechpartnerin:
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Anika Reichelt
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Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Tel.: 0 30 / 2 69 31 - 17 44
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BARMER GEK Techniker Krankenkasse DAK-Gesundheit KKH-Allianz HEK - Hanseatische Krankenkasse hkk
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist die Nachfolgeorganisation des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK), der am 20. Mai 1912 unter dem Namen "Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)" in Eisenach gegründet wurde. In der vdek-Zentrale in Berlin sind rund 240 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.
In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen und eine Geschäftsstelle in Westfalen-Lippe mit insgesamt weiteren rund 340 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.
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