30.11.2012 11:46 Uhr in Medien & Presse von Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
In eigener Sache: Anklage gegen Konken ungerechtfertigt
Kurzfassung: In eigener Sache: Anklage gegen Konken ungerechtfertigtBerlin, 30.11.2012 - Der Deutsche Journalisten-Verband ist davon überzeugt, dass die Zahlung einer Aufwandsentschädigung für seinen ehrenamtli ...
[Deutscher Journalisten-Verband (DJV) - 30.11.2012] In eigener Sache: Anklage gegen Konken ungerechtfertigt
Berlin, 30.11.2012 - Der Deutsche Journalisten-Verband ist davon überzeugt, dass die Zahlung einer Aufwandsentschädigung für seinen ehrenamtlichen Bundesvorsitzenden angemessen, satzungskonform und üblich ist. Der DJV weist darauf hin, dass die Berichterstattung einzelner Medien über eine Strafanzeige gegen den DJV- Bundesvorsitzenden Michael Konken einen falschen Eindruck über die Rechtmäßigkeit von Aufwandsentschädigungen erweckt.
Zutreffend ist, dass die Staatsanwaltschaft Bonn gegen den DJV- Bundesvorsitzenden Anklage erhoben hat wegen des Verdachts der Untreue.
Konken soll, so die Staatsanwaltschaft, zwischen dem 1. September 2010 und dem 18. Juli 2011 zu Unrecht monatliche Zahlungen des Verbandes erhalten haben. Dadurch sei das Vermögen des DJV gemindert worden. Der ehrenamtlich tätige DJV-Vorsitzende erhält nach der Satzung des Deutschen Journalisten-Verbandes eine Aufwandsentschädigung. "Das ist weder ein Gehalt noch eine Lex Konken, sondern eine Regelung, mit der auch schon seine Vorgänger für großen Zeitaufwand und Verdienstausfall entschädigt wurden, der ihnen aus dem Einsatz für den DJV entstanden ist", sagte DJV-Hauptgeschäftsführer Kajo Döhring. Dies habe der DJV- Verbandstag als oberstes Beschlussgremium im Rahmen des Etats regelmäßig bestätigt.
Bereits im Jahr 2010 wurde ein früheres Ermittlungsverfahren gegen Konken von der Staatsanwaltschaft Bonn eingestellt, weil der Vorwurf der Untreue unbegründet sei. Das aktuelle Verfahren bezieht sich auf den Zeitraum zwischen der Einstellung des ersten Verfahrens und der Eintragung der geänderten DJV-Satzung beim Registergericht Berlin. Zur Begründung zieht die Staatsanwaltschaft Bonn ein Urteil des Bundesgerichtshofs heran, das sich auf gemeinnützige Vereine bezieht.
"Da der DJV nicht gemeinnützig ist, kann ich die Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft nur als abenteuerlich bezeichnen", sagte Döhring.
Mit der Eintragung der DJV-Satzung ins Vereinsregister habe sich am Sachverhalt der Aufwandsentschädigungen nichts geändert.
Die stellvertretende DJV-Bundesvorsitzende Ulrike Kaiser wies darauf hin, dass die Anzeige im Übrigen nicht von Mitarbeitern des DJV, wie falsch berichtet worden war, sondern von einem einzigen Mitglied erstattet worden sei. Kaiser: "Ich weiß, dass die Vorwürfe gegen unseren Vorsitzenden vollkommen haltlos sind, und gehe davon aus, dass dies auch im weiteren Verfahren deutlich wird."
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Berlin, 30.11.2012 - Der Deutsche Journalisten-Verband ist davon überzeugt, dass die Zahlung einer Aufwandsentschädigung für seinen ehrenamtlichen Bundesvorsitzenden angemessen, satzungskonform und üblich ist. Der DJV weist darauf hin, dass die Berichterstattung einzelner Medien über eine Strafanzeige gegen den DJV- Bundesvorsitzenden Michael Konken einen falschen Eindruck über die Rechtmäßigkeit von Aufwandsentschädigungen erweckt.
Zutreffend ist, dass die Staatsanwaltschaft Bonn gegen den DJV- Bundesvorsitzenden Anklage erhoben hat wegen des Verdachts der Untreue.
Konken soll, so die Staatsanwaltschaft, zwischen dem 1. September 2010 und dem 18. Juli 2011 zu Unrecht monatliche Zahlungen des Verbandes erhalten haben. Dadurch sei das Vermögen des DJV gemindert worden. Der ehrenamtlich tätige DJV-Vorsitzende erhält nach der Satzung des Deutschen Journalisten-Verbandes eine Aufwandsentschädigung. "Das ist weder ein Gehalt noch eine Lex Konken, sondern eine Regelung, mit der auch schon seine Vorgänger für großen Zeitaufwand und Verdienstausfall entschädigt wurden, der ihnen aus dem Einsatz für den DJV entstanden ist", sagte DJV-Hauptgeschäftsführer Kajo Döhring. Dies habe der DJV- Verbandstag als oberstes Beschlussgremium im Rahmen des Etats regelmäßig bestätigt.
Bereits im Jahr 2010 wurde ein früheres Ermittlungsverfahren gegen Konken von der Staatsanwaltschaft Bonn eingestellt, weil der Vorwurf der Untreue unbegründet sei. Das aktuelle Verfahren bezieht sich auf den Zeitraum zwischen der Einstellung des ersten Verfahrens und der Eintragung der geänderten DJV-Satzung beim Registergericht Berlin. Zur Begründung zieht die Staatsanwaltschaft Bonn ein Urteil des Bundesgerichtshofs heran, das sich auf gemeinnützige Vereine bezieht.
"Da der DJV nicht gemeinnützig ist, kann ich die Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft nur als abenteuerlich bezeichnen", sagte Döhring.
Mit der Eintragung der DJV-Satzung ins Vereinsregister habe sich am Sachverhalt der Aufwandsentschädigungen nichts geändert.
Die stellvertretende DJV-Bundesvorsitzende Ulrike Kaiser wies darauf hin, dass die Anzeige im Übrigen nicht von Mitarbeitern des DJV, wie falsch berichtet worden war, sondern von einem einzigen Mitglied erstattet worden sei. Kaiser: "Ich weiß, dass die Vorwürfe gegen unseren Vorsitzenden vollkommen haltlos sind, und gehe davon aus, dass dies auch im weiteren Verfahren deutlich wird."
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