Reform des europäischen Datenschutzrechts

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[Bayerisches Staatsministerium des Innern - 30.11.2012] Reform des europäischen Datenschutzrechts

Innenminister Joachim Herrmann: "Hohe Datenschutzstandards für die Wirtschaft vordringliches Reformziel Datenschutz muss schon bei IT-Entwicklung beginnen"
Die Hanns-Seidel-Stiftung in München hat heute Experten aus Politik, Wissenschaft und Datenschutzpraxis zu einer Dialogveranstaltung mit dem Thema 'Erwartungen an die Reform des europäischen Datenschutzrechts' geladen. Innenminister Joachim Herrmann mahnte dabei insbesondere hohe Datenschutzstandards für die Wirtschaft sowie deren schnelle Umsetzung an: "Wir brauchen eine Modernisierung des Datenschutzrechts in Europa. Dabei haben für mich vor allem klare, zukunftstaugliche Datenschutzstandards in der Wirtschaft oberste Priorität. Denn von den Datenspuren unserer Smartphones und anderer IT-Verfahren geht ein weit größeres Risiko für die Privatsphäre aus als von allen Datenbeständen der Sicherheitsbehörden in Europa."
Die derzeit verfolgte 'Paketlösung' der EU-Kommission mit einer Gesamtreform des Datenschutzrechts für Wirtschaft, Behörden, Polizei und Justiz sei verfehlt. Dieser Ansatz führe zwangsläufig zu unnötigen Verzögerungen. Herrmann: "An die Stelle politisch unrealistischer Gesamtpakete sollte vielmehr ein Stufenplan mit klarer Prioritätensetzung treten. Und hier muss ein modernes Datenschutzrecht für die Wirtschaft an erster Stelle stehen."
Herrmann forderte deshalb auch eine rasche und sachgerechte Lösung des Konflikts zwischen europäischem und nationalem Datenschutz im öffentlichen Bereich. Dabei müsse sichergestellt sein, dass bewährte nationale Regelungen über die Datenverarbeitung bei öffentlichen Stellen fortbestehen. "Wir wollen keine Absenkung des Schutzniveaus staatlicher Datenverarbeitung. Europäische Regelungen müssen sich vielmehr an den Anforderungen messen lassen, die seit dem Volkszählungsurteil das hohe Niveau unserer nationalen Datenschutzgesetzgebung bestimmen." Herrmann schlug insoweit eine Subsidiaritätsregelung nach deutschem Vorbild vor. Hier wird Bundesdatenschutzrecht unanwendbar, sobald und soweit ein Land den Datenschutz gleichwertig durch Landesgesetz geregelt hat. Dies könnte auch ein Modell für Europa sein und die Akzeptanz eines einheitlichen europäischen Datenschutzrechts verbessern.
Der Innenminister kritisierte auch, dass bei den aktuellen europäischen Reformvorschlägen neue Impulse fehlten. Viele Vorschläge gingen noch von klassischen Datenverarbeitungsprozessen mit nachvollziehbaren Verantwortungsketten aus. "Schon die heute üblichen Verarbeitungsprozesse im Internet, zum Beispiel im Rahmen sozialer Netzwerke, lösen aber diese Verantwortungsstrukturen mehr oder weniger auf", so Herrmann. "Wir brauchen daher zusätzliche, innovative Instrumente. Nur so können wir die informationelle Selbstbestimmung auch unter den Bedingungen der digitalen Gesellschaft optimal schützen." Ein guter Ansatz sei hier das Prinzip 'Datenschutz durch Technik'. Technisch besonders geschützte IT-Systeme seien Schadprogrammen weniger ausgesetzt als nicht gepflegte Systeme. Joachim Herrmann: "Wir müssen daher schon die Hersteller und Anbieter von Datenverarbeitungsverfahren in den Datenschutz einbinden. Guter Datenschutz beginnt schon bei der IT-Entwicklung. Anreize hierfür könnten zum Beispiel Gütesiegel sein."

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