30.11.2012 15:01 Uhr in Gesellschaft & Familie von Auswärtiges Amt
Menschenrechtsbeauftragter: Urteil gegen Chen Kegui Rückschritt für Menschenrechte in China
Kurzfassung: Menschenrechtsbeauftragter: Urteil gegen Chen Kegui Rückschritt für Menschenrechte in ChinaZum Gerichtsurteil gegen den Neffen des chinesischen Menschenrechtsanwalts Chen Guangcheng, Chen Kegui, erk ...
[Auswärtiges Amt - 30.11.2012] Menschenrechtsbeauftragter: Urteil gegen Chen Kegui Rückschritt für Menschenrechte in China
Zum Gerichtsurteil gegen den Neffen des chinesischen Menschenrechtsanwalts Chen Guangcheng, Chen Kegui, erklärte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, heute (30.11.):
Das Urteil gegen Chen Kegui ist ein erheblicher Rückschritt für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in China. Chen Kegui wurde über sechs Monate in Incommunicado Haft gehalten, ohne Kontakt zur Außenwelt. Er hatte weder Zugang zu einem Anwalt seiner Wahl noch wurden der Anwalt oder Familienangehörige über den anberaumten Prozess informiert. Dies alles verletzt auch chinesisches Recht.
Ich bedaure sehr, dass China der Bitte Deutschlands und der EU um Prozessbeobachtung nicht nachgekommen ist. Das trägt nicht zum Aufbau gegenseitigen Vertrauens bei.
Ich rufe die Verantwortlichen in China dazu auf, in einem Berufungsverfahren die Grundsätze eines fairen Gerichtsverfahrens zu achten.
Chen Kegui, der Neffe des in die USA geflohenen blinden Menschenrechtsanwalts Chen Guangcheng, ist heute wegen Gegenwehr gegen seine Verhaftung nach Chen Guangchengs Flucht zu 3 Jahren und 3 Monaten Haft wegen Körperverletzung verurteilt worden. Weder seine Familie noch sein Anwalt wussten, dass der Prozess vor dem Volksgericht Yinan, Provinz Shandong, heute stattfand. Die Deutsche Botschaft Peking hatte gemeinsam mit der EU darum gebeten, als Beobachter bei dem Prozess zugelassen zu werden.
Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Telefon: 030 5000-2056
Telefax: 030-5000-3743
Mail: poststelle@auswaertiges-amt.de
URL: http://www.auswaertiges-amt.de
Zum Gerichtsurteil gegen den Neffen des chinesischen Menschenrechtsanwalts Chen Guangcheng, Chen Kegui, erklärte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, heute (30.11.):
Das Urteil gegen Chen Kegui ist ein erheblicher Rückschritt für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in China. Chen Kegui wurde über sechs Monate in Incommunicado Haft gehalten, ohne Kontakt zur Außenwelt. Er hatte weder Zugang zu einem Anwalt seiner Wahl noch wurden der Anwalt oder Familienangehörige über den anberaumten Prozess informiert. Dies alles verletzt auch chinesisches Recht.
Ich bedaure sehr, dass China der Bitte Deutschlands und der EU um Prozessbeobachtung nicht nachgekommen ist. Das trägt nicht zum Aufbau gegenseitigen Vertrauens bei.
Ich rufe die Verantwortlichen in China dazu auf, in einem Berufungsverfahren die Grundsätze eines fairen Gerichtsverfahrens zu achten.
Chen Kegui, der Neffe des in die USA geflohenen blinden Menschenrechtsanwalts Chen Guangcheng, ist heute wegen Gegenwehr gegen seine Verhaftung nach Chen Guangchengs Flucht zu 3 Jahren und 3 Monaten Haft wegen Körperverletzung verurteilt worden. Weder seine Familie noch sein Anwalt wussten, dass der Prozess vor dem Volksgericht Yinan, Provinz Shandong, heute stattfand. Die Deutsche Botschaft Peking hatte gemeinsam mit der EU darum gebeten, als Beobachter bei dem Prozess zugelassen zu werden.
Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Telefon: 030 5000-2056
Telefax: 030-5000-3743
Mail: poststelle@auswaertiges-amt.de
URL: http://www.auswaertiges-amt.de
Weitere Informationen
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Auswärtiges Amt
10117 Berlin
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Auswärtiges Amt
10117 Berlin
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/auswärtiges-amt-pressefach.html
Die Pressemeldung "Menschenrechtsbeauftragter: Urteil gegen Chen Kegui Rückschritt für Menschenrechte in China" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Menschenrechtsbeauftragter: Urteil gegen Chen Kegui Rückschritt für Menschenrechte in China" ist Auswärtiges Amt, vertreten durch .