30.11.2012 16:25 Uhr in Gesellschaft & Familie von CDU/CSU-Fraktion
Koalition beschließt mittelstandsfreundliche Reform der handelsrechtlichen Offenlegungspflichten
Kurzfassung: Koalition beschließt mittelstandsfreundliche Reform der handelsrechtlichen OffenlegungspflichtenEntlastung für Kleinstunternehmen von BürokratieDer Bundestag hat am gestrigen Donnerstagabend zusamm ...
[CDU/CSU-Fraktion - 30.11.2012] Koalition beschließt mittelstandsfreundliche Reform der handelsrechtlichen Offenlegungspflichten
Entlastung für Kleinstunternehmen von Bürokratie
Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstagabend zusammen mit der Verabschiedung des Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetzes (MicroBilG) beschlossen, dass das Ordnungsgeldverfahren im Bilanzrecht zeitnah reformiert werden soll. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff:
"Die Koalition entlastet Kleinstunternehmen von Bürokratie im Bilanzrecht und wird für mehr Gerechtigkeit bei der Durchsetzung bilanzrechtlicher Offenlegungspflichten sorgen. Wir tragen damit der Kritik vieler kleinerer Unternehmen an den Sanktionsbestimmungen Rechnung, die mit dem Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) zum 1. Januar 2007 eingeführt wurden.
Die Bundesregierung wird bis März 2013 einen konkreten Gesetzesvorschlag zur Reform des Ordnungsgeldverfahrens im Handelsgesetzbuch unterbreiten. Mit der vom Bundestag gestern verabschiedeten Entschließung hat die Koalition dafür die maßgeblichen Eckpunkte vorgegeben.
Wir wollen, dass sich die Höhe der Ordnungsgelder bei Offenlegungsfehlern künftig stärker nach der Größe des Unternehmens richtet: Der Mindestbetrag des Ordnungsgeldes von bisher 2.500 Euro soll für Kleinstkapitalgesellschaften auf 500 Euro und für kleine Kapitalgesellschaften auf 1.000 Euro gesenkt werden. Zudem werden wir gesetzlich verankern, dass Ordnungsgelder vom Bundesamt für Justiz nur bei schuldhafter Pflichtverletzung festgesetzt werden. Ferner werden wir die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand einführen, um unbillige Härten im Falle einer Fristversäumnis abzumildern.
Mit unserem Paket aus Bürokratieentlastung durch das MicroBilG und mehr Gerechtigkeit im Sanktionsverfahren werden sich die Standortbedingungen für unseren deutschen Mittelstand spürbar verbessern."
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
Entlastung für Kleinstunternehmen von Bürokratie
Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstagabend zusammen mit der Verabschiedung des Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetzes (MicroBilG) beschlossen, dass das Ordnungsgeldverfahren im Bilanzrecht zeitnah reformiert werden soll. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff:
"Die Koalition entlastet Kleinstunternehmen von Bürokratie im Bilanzrecht und wird für mehr Gerechtigkeit bei der Durchsetzung bilanzrechtlicher Offenlegungspflichten sorgen. Wir tragen damit der Kritik vieler kleinerer Unternehmen an den Sanktionsbestimmungen Rechnung, die mit dem Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) zum 1. Januar 2007 eingeführt wurden.
Die Bundesregierung wird bis März 2013 einen konkreten Gesetzesvorschlag zur Reform des Ordnungsgeldverfahrens im Handelsgesetzbuch unterbreiten. Mit der vom Bundestag gestern verabschiedeten Entschließung hat die Koalition dafür die maßgeblichen Eckpunkte vorgegeben.
Wir wollen, dass sich die Höhe der Ordnungsgelder bei Offenlegungsfehlern künftig stärker nach der Größe des Unternehmens richtet: Der Mindestbetrag des Ordnungsgeldes von bisher 2.500 Euro soll für Kleinstkapitalgesellschaften auf 500 Euro und für kleine Kapitalgesellschaften auf 1.000 Euro gesenkt werden. Zudem werden wir gesetzlich verankern, dass Ordnungsgelder vom Bundesamt für Justiz nur bei schuldhafter Pflichtverletzung festgesetzt werden. Ferner werden wir die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand einführen, um unbillige Härten im Falle einer Fristversäumnis abzumildern.
Mit unserem Paket aus Bürokratieentlastung durch das MicroBilG und mehr Gerechtigkeit im Sanktionsverfahren werden sich die Standortbedingungen für unseren deutschen Mittelstand spürbar verbessern."
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