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Der Wechsel eines Betriebsinhabers kann ebenfalls ein Betriebsübergang sein
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Nach § 613a BGB tritt derjenige, der beim Betriebsübergang den Betrieb übernimmt, in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. ... weiter lesen Quelle
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