30.11.2012 21:33 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Nach § 613a BGB tritt derjenige, der beim Betriebsübergang den Betrieb übernimmt, in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.
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Autor der Pressemeldung "Der Wechsel eines Betriebsinhabers kann ebenfalls ein Betriebsübergang sein" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.