30.11.2012 21:54 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Dem BAG Urteil liegt zu Grunde, dass keine Verpflichtung zur Herausgabe des mit dem Wettbewerber vereinbarten Festgehalts an den ehemaligen Arbeitgeber wegen Verletzung des Wettbewerbsverbots besteht.
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Autor der Pressemeldung "BAG Urteil: Arbeitnehmer unterliegt keiner Herausgabepflicht für beim Wettbewerber bezogenes Gehalt" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.