Strahlenschutz/Medizin

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[Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) - 03.12.2012] Strahlenschutz/Medizin

Heinen-Esser: Weltweit einheitliche Standards beim Strahlenschutz in der Medizin weiterentwickeln
Parlamentarische Staatssekretärin des BMU eröffnet Konferenz der IAEO in Bonn
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Ursula Heinen-Esser, hat heute eine Tagung der Internationalen Atomenergie Organisation (IAEO) zum Strahlenschutz in der Medizin eröffnet. Dabei betonte Heinen-Esser: "Die Anwendung neuer Verfahren in Diagnostik und Therapie mit Hilfe ionisierender Strahlung schreitet rasant voran. Dies setzt aber hohe Standards, anspruchsvolle Grenzwerte und eine gesicherte Kontrolle voraus, um die Risiken soweit wie möglich zu minimieren. Ich hoffe, dass die Konferenz wesentliche Impulse geben wird, um die bestehenden Standards beim Strahlenschutz einheitlich weiterzuentwickeln. Deutschland setzt sich dafür ein, dass die Anwendung von Strahlung in der Medizin weltweit sicher und von hoher Qualität ist."
Das Bundesumweltministerium ist Gastgeber der IAEO-Tagung in Bonn. Bis Freitag werden rund 700 Experten auf Einladung der IAEO über die internationale Weichenstellung im Strahlenschutz in der Medizin diskutieren. Am Ende der Konferenz soll ein neues Aktionsprogramm verabschiedet werden, in dem neue Maßstäbe für das kommende Jahrzehnt gesetzt werden.
Bei allem Fortschritt und allen Möglichkeiten, die der Einsatz sowohl ionisierender Strahlen als auch radioaktiver Substanzen bieten, sind die folgenden drei Grundsätze des Strahlenschutzes die Leitmotive, die das gesamte Handeln bestimmen müssen:
Am Anfang steht die Rechtfertigung der Anwendung von Strahlung, d. h. das Überwiegen des Nutzens der Anwendung gegenüber deren Risiko: Der weltweit steigende Einsatz ionisierender Strahlen in der Medizin - 2008 waren es weltweit allein ca. 4 Milliarden Anwendungen in der Diagnostik - ist ein klares Indiz für deren Nutzen. Von diesem Nutzen müssen alle Staaten profitieren.
Auch den Entwicklungsländern muss der Zugang zu diesen Techniken mit den höchsten Sicherheitsstandards ermöglicht werden. Dagegen ist bei allen Möglichkeiten, die die Strahlung bietet, deren Risiko immer mit zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für Früherkennungsuntersuchungen, bei der Strahlung am gesunden Menschen eingesetzt wird. Hier müssen klare Rahmenbedingungen für deren Zulässigkeit formuliert werden.
Als Zweites folgt die Optimierung, d. h. das Erreichen der Anwendungsziele mit geringst möglicher Strahlendosis. Unabhängig davon, welches diagnostische Verfahren bzw. wel-che Therapie gewählt wird, sollte diese mit der geringst möglichen Strahlenbelastung für den Patienten, aber auch für das medizinische Personal erfolgen. Es besteht eine gesell-schaftliche und ethische Verantwortung, die Exposition angemessen zu steuern. Die Op-timierung der Expositionen ist eine ständige Aufgabe, die nie als abgeschlossen zu be-trachten ist. Ein ganz besonderes Interesse kommt hierbei dem Schutz und der sicheren Behandlung von Kindern zu.
Die dritte Säule bildet die Risikominimierung, d. h. die Begrenzung des Risikos. Die Fest-legung von Grenzwerten ist hier ein wirksames Mittel. Hier bedarf es zum einen der Fest-legung von Standards und Grenzwerten; zum anderen darf die Qualitätssicherung bei der Prüfung der Geräte und Verfahren nicht unberücksichtigt bleiben. Die Anwendung der modernen, hoch technisierten Diagnostik und Therapie erfordert Fachkenntnisse und Kompetenz auf höchstem Niveau bei Ärzten und medizinischem Personal. Daher ist eine fundierte strahlenmedizinische Aus- und Fortbildung die beste Grundlage für den gelebten Strahlenschutz. Um dies auch weltweit zu gewährleisten, bedarf es der Unterstützung der Entwicklungsländer - insbesondere durch Transfer von Know-how und Schulungsförde-rung.

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Das Ministerium, dessen erster Dienstsitz auf Beschluss des Deutschen Bundestages Bonn ist, beschäftigt dort sowie an seinem zweiten Dienstsitz Berlin in sechs Abteilungen rund 814 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zum Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums gehören außerdem drei Bundesämter mit zusammen mehr als 2.151 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern:das Umweltbundesamt, das Bundesamt für Naturschutz sowie das Bundesamt für Strahlenschutz. Darüber hinaus wird das Ministerium in Form von Gutachten und Stellungnahmen von mehreren unabhängigen Sachverständigengremien beraten.Die wichtigsten Beratungsgremien sind der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen und der Wissenschaftliche Beirat Globale Umweltveränderungen.
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