Petitionsausschuss reist nach Edinburgh und London
- Pressemitteilung der Firma Deutscher Bundestag, 24.02.2011
Pressemitteilung vom: 24.02.2011 von der Firma Deutscher Bundestag aus Berlin
Kurzfassung: Vom 1. bis 4. März 2011 wird eine Delegation des Petitionsausschusses nach Edinburgh und London reisen. Bereits seit vielen Jahren besteht ein intensiver Kontakt zum Schottischen Parlament und seinem Petitionsausschuss. Er führte im Jahre 2005 ...
[Deutscher Bundestag - 24.02.2011] Petitionsausschuss reist nach Edinburgh und London
Vom 1. bis 4. März 2011 wird eine Delegation des Petitionsausschusses nach Edinburgh und London reisen.
Bereits seit vielen Jahren besteht ein intensiver Kontakt zum Schottischen Parlament und seinem Petitionsausschuss. Er führte im Jahre 2005 dazu, dass sich der Deutsche Bundestag an dem bereits in Schottland praktizierten Modell der elektronischen Petition über das Internet orientierte und gemeinsam mit der Edinburgher Napier Universität eine entsprechende Software erarbeitete.
Neben dem Besuch bei den Kolleginnen und Kollegen des schottischen Petitionsausschusses ist auch ein Gespräch in der Napier Universität vorgesehen, bei dem das eigene Programm des Deutschen Bundestages zur Einreichung von e-Petitionen, das seit 2008 nun regelmäßig eingesetzt wird, vorgestellt wird. Weitere Gespräche wird es mit Mitgliedern der schottischen Regierung geben.
In London sind Treffen mit Mitgliedern des Parlaments geplant. Auch Gespräche mit Dr. Andy Williamson, dem Direktor des E-Demokracy Programms, und Vertretern des Financial Ombudsman Service stehen auf dem Programm des Besuchs.
Der Delegation unter Leitung des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden, Gero Storjohann (CDU/CSU) gehören die Abgeordneten Stefanie Vogelsang, (CDU/CSU), Klaus Hagemann (SPD), Sonja Amalie Steffen (SPD), Holger Krestel (FDP) und Ingrid Remmers (Die Linke) an.
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Telefon: +49 (0)30 227 37171
(montags bis freitags 8.30 bis 17 Uhr)
Fax: +49 (0)30 227 36192
E-Mail: pressereferat@bundestag.de
Vom 1. bis 4. März 2011 wird eine Delegation des Petitionsausschusses nach Edinburgh und London reisen.
Bereits seit vielen Jahren besteht ein intensiver Kontakt zum Schottischen Parlament und seinem Petitionsausschuss. Er führte im Jahre 2005 dazu, dass sich der Deutsche Bundestag an dem bereits in Schottland praktizierten Modell der elektronischen Petition über das Internet orientierte und gemeinsam mit der Edinburgher Napier Universität eine entsprechende Software erarbeitete.
Neben dem Besuch bei den Kolleginnen und Kollegen des schottischen Petitionsausschusses ist auch ein Gespräch in der Napier Universität vorgesehen, bei dem das eigene Programm des Deutschen Bundestages zur Einreichung von e-Petitionen, das seit 2008 nun regelmäßig eingesetzt wird, vorgestellt wird. Weitere Gespräche wird es mit Mitgliedern der schottischen Regierung geben.
In London sind Treffen mit Mitgliedern des Parlaments geplant. Auch Gespräche mit Dr. Andy Williamson, dem Direktor des E-Demokracy Programms, und Vertretern des Financial Ombudsman Service stehen auf dem Programm des Besuchs.
Der Delegation unter Leitung des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden, Gero Storjohann (CDU/CSU) gehören die Abgeordneten Stefanie Vogelsang, (CDU/CSU), Klaus Hagemann (SPD), Sonja Amalie Steffen (SPD), Holger Krestel (FDP) und Ingrid Remmers (Die Linke) an.
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Über Deutscher Bundestag:
Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.
Der Präsident
Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
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Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
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