05.12.2012 08:46 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
MPC Leben Plus offenbar in Schwierigkeiten
MPC Leben Plus offenbar in SchwierigkeitenKurzfassung: Bei der Zeichnung der MPC Leben Plus der Münchmeyer Petersen Capital AG sollen viele Anleger falsch beraten worden sein, sodass sie von den derzeitigen Schwierigkeiten des Fonds überrascht wurden.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 05.12.2012] Bei der Zeichnung der MPC Leben Plus der Münchmeyer Petersen Capital AG sollen viele Anleger falsch beraten worden sein, sodass sie von den derzeitigen Schwierigkeiten des Fonds überrascht wurden.
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Nachdem im Jahr 2002 der geschlossene Lebensversicherungsfonds MPC Rendite-Fonds Leben plus GmbH & Co. KG aufgelegt wurde, soll oftmals mit der hohen Sicherheit des Fonds geworben worden sein. Daran seien inzwischen Zweifel aufgekommen: Nach nur wenigen Ausschüttungen sollen die Anleger nach 2008 gar keine Zahlungen mehr erhalten haben, der Fonds habe wirtschaftliche Probleme.
Die Finanzierung des Fonds soll zum Großteil durch Fremdkapital erfolgt sein. Inzwischen sei aber beispielsweise bereits die vereinbarte Beleihungsgrenze mit einer der kreditgebenden Banken unterschritten, heißt es. Hieran verdeutliche sich die finanzielle Schieflage des Fonds.
Ein Verkauf der Beteiligungen auf dem Zweitmarkt soll, wenn überhaupt, nur mit enormen Verlusten möglich sein. Viele Anleger fragen sich daher, wie sie aufgrund der Schwierigkeiten des Fonds nun handeln sollen um schwere Einbußen oder sogar den Totalverlust ihrer Anlage abzuwenden.
Es gibt für die Anleger allerdings Möglichkeiten, unter Umständen ihr gesamtes eingezahltes Geld zurückzuerhalten. So könnten einerseits die Gründungsgesellschafter in Anspruch genommen werden, falls in dem Emissionsprospekt die Risiken der Beteiligung nicht sachgerecht genug dargestellt worden sind. Die Gründungsgesellschafter sollen nach der Rechtsprechung aber gehalten sein, auf Fehler im Prospekt und ggf. im Vergleich zum aktuellen Prospekt geänderte Verhältnisse hinzuweisen.
Andererseits wurden Anleger wohl oftmals von ihren Banken oder sonstigen Anlageberatern nicht richtig über ihre Beteiligung aufgeklärt. Fehler bei der Anlageberatung können zu Schadenersatzansprüchen in Höhe der angelegten Summe führen. So soll den Anlegern beispielsweise häufig verschwiegen worden sein, dass sie eine unternehmerische Beteiligung erwarben, die auch ein Totalverlustrisiko beinhalten kann. Ferner sei ihnen der Unterschied zwischen "Lebensversicherung" und "Lebensversicherungsfonds" nicht deutlich genug erklärt worden und auch hinsichtlich der langen Laufzeit des Fonds sei häufig keine ausreichende Beratung erfolgt.
Um möglicherweise bestehende Schadenersatzansprüche geltend zu machen, sollten Sie sich als betroffener Anleger möglichst bald an einen im Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden: Gerade bei Anlegern des MPC Leben Plus sollen nämlich in Kürze viele Ansprüche verjähren, so dass diese schutzlos gestellt sein könnten, wenn sie nicht rechtzeitig handeln.
http://www.grprainer.com/MPC-Lebensversicherungsfonds.html
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Nachdem im Jahr 2002 der geschlossene Lebensversicherungsfonds MPC Rendite-Fonds Leben plus GmbH & Co. KG aufgelegt wurde, soll oftmals mit der hohen Sicherheit des Fonds geworben worden sein. Daran seien inzwischen Zweifel aufgekommen: Nach nur wenigen Ausschüttungen sollen die Anleger nach 2008 gar keine Zahlungen mehr erhalten haben, der Fonds habe wirtschaftliche Probleme.
Die Finanzierung des Fonds soll zum Großteil durch Fremdkapital erfolgt sein. Inzwischen sei aber beispielsweise bereits die vereinbarte Beleihungsgrenze mit einer der kreditgebenden Banken unterschritten, heißt es. Hieran verdeutliche sich die finanzielle Schieflage des Fonds.
Ein Verkauf der Beteiligungen auf dem Zweitmarkt soll, wenn überhaupt, nur mit enormen Verlusten möglich sein. Viele Anleger fragen sich daher, wie sie aufgrund der Schwierigkeiten des Fonds nun handeln sollen um schwere Einbußen oder sogar den Totalverlust ihrer Anlage abzuwenden.
Es gibt für die Anleger allerdings Möglichkeiten, unter Umständen ihr gesamtes eingezahltes Geld zurückzuerhalten. So könnten einerseits die Gründungsgesellschafter in Anspruch genommen werden, falls in dem Emissionsprospekt die Risiken der Beteiligung nicht sachgerecht genug dargestellt worden sind. Die Gründungsgesellschafter sollen nach der Rechtsprechung aber gehalten sein, auf Fehler im Prospekt und ggf. im Vergleich zum aktuellen Prospekt geänderte Verhältnisse hinzuweisen.
Andererseits wurden Anleger wohl oftmals von ihren Banken oder sonstigen Anlageberatern nicht richtig über ihre Beteiligung aufgeklärt. Fehler bei der Anlageberatung können zu Schadenersatzansprüchen in Höhe der angelegten Summe führen. So soll den Anlegern beispielsweise häufig verschwiegen worden sein, dass sie eine unternehmerische Beteiligung erwarben, die auch ein Totalverlustrisiko beinhalten kann. Ferner sei ihnen der Unterschied zwischen "Lebensversicherung" und "Lebensversicherungsfonds" nicht deutlich genug erklärt worden und auch hinsichtlich der langen Laufzeit des Fonds sei häufig keine ausreichende Beratung erfolgt.
Um möglicherweise bestehende Schadenersatzansprüche geltend zu machen, sollten Sie sich als betroffener Anleger möglichst bald an einen im Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden: Gerade bei Anlegern des MPC Leben Plus sollen nämlich in Kürze viele Ansprüche verjähren, so dass diese schutzlos gestellt sein könnten, wenn sie nicht rechtzeitig handeln.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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