05.12.2012 08:48 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Schuldner können im Falle der Verjährung von Ansprüchen auf Schadensersatz die Zahlung verweigern, da die verjährten Schadensersatzansprüche nicht mehr durchsetzbar sind.
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Autor der Pressemeldung "Ansprüche auf Schadensersatz verjähren unter Umständen zum Jahresende" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.