05.12.2012 15:38 Uhr in Gesellschaft & Familie von SPD-Bundestagsfraktion
Gesetzgebungsstümperei beenden – Koalition muss Versicherungs-aufsichtsgesetz ändern
Kurzfassung: Gesetzgebungsstümperei beenden - Koalition muss Versicherungs-aufsichtsgesetz ändernZu Überlegungen, das Inkrafttreten der jüngst beschlossenen Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes zu ve ...
[SPD-Bundestagsfraktion - 05.12.2012] Gesetzgebungsstümperei beenden - Koalition muss Versicherungs-aufsichtsgesetz ändern
Zu Überlegungen, das Inkrafttreten der jüngst beschlossenen Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes zu verhindern, erklärt der stellvertretende finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Manfred Zöllmer:
Wir begrüßen Überlegungen der Bundesländer, den Vermittlungsausschuss zu den jüngst von CDU/CSU und FDP beschlossenen Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetz anzurufen.
Die Bundesregierung hatte Anfang November 2012 gegen unseren Protest beschlossen, unter anderem die Beteiligung von Lebensversicherungskunden an den Überschüssen von Versicherungsunternehmen zu reduzieren.
Es ist ein weiteres Beispiel stümperhafter Gesetzgebung, wenn nun, wie die Stuttgarter Nachrichten berichten, bei CDU-Abgeordneten die Erkenntnis wächst, dass diese Änderung bei einigen Versicherten zu einer Minderung der Auszahlungssumme von bis zu zehn Prozent führen kann.
Wir haben schon bei der Beratung des Gesetzes deutlich kritisiert, dass mit diesem Gesetz die Belastungen einseitig den Versicherungsnehmern aufgebürdet werden.
Unstreitig stellt das aktuelle Niedrigzinsumfeld für die Versicherungsunternehmen eine Herausforderung dar. Nicht nachvollziehbar war für uns aber, warum die von CDU/CSU und FDP angestrebte Stabilisierung der deutschen Lebensversicherungsunternehmen ausschließlich über Vermögensumschichtungen zwischen den verschiedenen Versichertengruppen erfolgen soll. Das Interesse der Versicherungskunden, die ihr Vermögen im Vertrauen auf die Sicherheit und Rentabilität in Lebensversicherungen angelegt haben, wird damit nicht hinreichend berücksichtigt. Dies gilt insbesondere für zu erwartende Einbußen bei Langzeitverträgen.
Sowohl die Neuregelung der Beteiligung an den Bewertungsreserven als auch die Teilkollektivierung der Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen (RfB) belasten einseitig die Versicherungsnehmer. Eine Kompensation hierfür wurde von der Bundesregierung weder angedacht noch geprüft.
Wenn sich die Versicherungsnehmer mit einer geringeren Beteiligung an den Vermögenswerten begnügen sollen, die mit ihren Beiträgen geschaffen wurden, müssen nach unserer Ansicht auch die Unternehmen selbst einen Beitrag zur langfristigen Finanzierbarkeit der Versicherungsverträge leisten.
Die Bundesregierung hat bestritten, dass die Lebensversicherungen, die kurz nach Inkrafttreten der Neuregelungen ausgezahlt werden, durch den Wegfall von Bewertungsreserven deutlich verringert werden.
Diese Einschätzung teilen wir nicht. Bereits jetzt ist von vielen Versicherungsnehmern zu hören, dass ihre finanziellen Einbußen durch die Rechtsänderungen erheblich sein werden.
Mit diesem Gesetz hat die Bundesregierung einmal mehr Lobbyarbeit zugunsten der großen Finanzinstitute betrieben und zu Lasten der Versicherungsnehmer. Sie karikiert damit auch ihre Hinweise auf die private Vorsorgeverpflichtung fürs Alter.
Erste Zeitungen berichten davon, dass die Bundesregierung noch vor Inkraftreten das Gesetz verändern will. Hierzu kann man sie nur auffordern.
SPD-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/227-5 22 82
Telefax: 030/227-5 68 69
Mail: presse@spdfraktion.de
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Zu Überlegungen, das Inkrafttreten der jüngst beschlossenen Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes zu verhindern, erklärt der stellvertretende finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Manfred Zöllmer:
Wir begrüßen Überlegungen der Bundesländer, den Vermittlungsausschuss zu den jüngst von CDU/CSU und FDP beschlossenen Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetz anzurufen.
Die Bundesregierung hatte Anfang November 2012 gegen unseren Protest beschlossen, unter anderem die Beteiligung von Lebensversicherungskunden an den Überschüssen von Versicherungsunternehmen zu reduzieren.
Es ist ein weiteres Beispiel stümperhafter Gesetzgebung, wenn nun, wie die Stuttgarter Nachrichten berichten, bei CDU-Abgeordneten die Erkenntnis wächst, dass diese Änderung bei einigen Versicherten zu einer Minderung der Auszahlungssumme von bis zu zehn Prozent führen kann.
Wir haben schon bei der Beratung des Gesetzes deutlich kritisiert, dass mit diesem Gesetz die Belastungen einseitig den Versicherungsnehmern aufgebürdet werden.
Unstreitig stellt das aktuelle Niedrigzinsumfeld für die Versicherungsunternehmen eine Herausforderung dar. Nicht nachvollziehbar war für uns aber, warum die von CDU/CSU und FDP angestrebte Stabilisierung der deutschen Lebensversicherungsunternehmen ausschließlich über Vermögensumschichtungen zwischen den verschiedenen Versichertengruppen erfolgen soll. Das Interesse der Versicherungskunden, die ihr Vermögen im Vertrauen auf die Sicherheit und Rentabilität in Lebensversicherungen angelegt haben, wird damit nicht hinreichend berücksichtigt. Dies gilt insbesondere für zu erwartende Einbußen bei Langzeitverträgen.
Sowohl die Neuregelung der Beteiligung an den Bewertungsreserven als auch die Teilkollektivierung der Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen (RfB) belasten einseitig die Versicherungsnehmer. Eine Kompensation hierfür wurde von der Bundesregierung weder angedacht noch geprüft.
Wenn sich die Versicherungsnehmer mit einer geringeren Beteiligung an den Vermögenswerten begnügen sollen, die mit ihren Beiträgen geschaffen wurden, müssen nach unserer Ansicht auch die Unternehmen selbst einen Beitrag zur langfristigen Finanzierbarkeit der Versicherungsverträge leisten.
Die Bundesregierung hat bestritten, dass die Lebensversicherungen, die kurz nach Inkrafttreten der Neuregelungen ausgezahlt werden, durch den Wegfall von Bewertungsreserven deutlich verringert werden.
Diese Einschätzung teilen wir nicht. Bereits jetzt ist von vielen Versicherungsnehmern zu hören, dass ihre finanziellen Einbußen durch die Rechtsänderungen erheblich sein werden.
Mit diesem Gesetz hat die Bundesregierung einmal mehr Lobbyarbeit zugunsten der großen Finanzinstitute betrieben und zu Lasten der Versicherungsnehmer. Sie karikiert damit auch ihre Hinweise auf die private Vorsorgeverpflichtung fürs Alter.
Erste Zeitungen berichten davon, dass die Bundesregierung noch vor Inkraftreten das Gesetz verändern will. Hierzu kann man sie nur auffordern.
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, 11011 Berlin, Deutschland
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