06.12.2012 08:30 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
"King Dorian" nun wahrscheinlich auch von der Krise betroffen
"King Dorian" nun wahrscheinlich auch von der Krise betroffenKurzfassung: Auch in der Schifffahrtsbranche kam es durch die Weltwirtschaftskrise zu Problemen. Zwar besteht viel Transportkapazität aber andererseits kaum Interesse der Kunden, diese auch in Anspruch zu nehmen.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 06.12.2012] Auch in der Schifffahrtsbranche kam es durch die Weltwirtschaftskrise zu Problemen. Zwar besteht viel Transportkapazität aber andererseits kaum Interesse der Kunden, diese auch in Anspruch zu nehmen.
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das führte dazu, dass die Charterraten nicht besonders hoch waren wodurch es zu finanziellen Problemen der Schifffonds kam. Anfang des Jahres wirkte es noch so, als könne die Weltwirtschaftskrise der König & Cie. Renditefonds 50 - MT "King Dorian" nichts anhaben. Dies hat sich aber möglicherweise nun geändert. Grund für diese Annahme ist, dass schon mehrere der Gesellschaften Insolvenz anmelden mussten. Dies könnte auch für die Anleger dieser Fonds schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Folgen einer Insolvenz sind einfach, aber besorgniserregend. Die Anleger könnten bei tatsächlicher Insolvenz beispielsweise ihre gesamte Anlage in den Fonds verlieren. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass einzelne Anleger durch die Anlage Teil einer Kommanditgesellschaft geworden sind, nämlich Kommanditisten. Sollte das der Fall sein, so haften sie kraft Gesetzes für diese - auch mit ihrer Anlage. Außerdem könnte es sein, dass ihre Ausschüttungen häufig aus den liquiden Mitteln und nicht aus den Gewinnen herrühren. Diese Ausschüttungen, die nicht vom Gewinn gedeckt waren, können auch gegebenenfalls auch vom Insolvenzverwalter zurück gefordert werden.
Es ist ersichtlich, dass eine Beteiligung an einem Schifffonds nur selten die richtige Altersvorsorge darstellt. Es handelt sich dabei um eine unternehmerische Beteiligung, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, bspw. der o.g. mögliche Totalverlust der Beteiligung. Anleger wissen oft nicht, ob und wie Sie ihre Anlage retten können.
Auch ist vielen Anlegern nicht bewusst, dass sie unter Umständen Schadensersatzansprüche aufgrund falscher Anlageberatung geltend machen können, insbesondere wenn ihnen die Fonds als "genauso sicher" wie ein Sparbuch "aber besser verzinst" angeboten wurden. Neben der Überprüfung des Anlegervertrages wird ein kompetenter Rechtsanwalt umfassend und einzelfallbezogen prüfen, ob und gegen wen Ihnen möglicherweise Ansprüche zustehen könnten. Insbesondere wird geprüft, ob Sie über die Risiken einer solchen Beteiligung umfassend aufgeklärt worden sind.
Lassen Sie daher Ihre Kapitalanlage überprüfen, um weitere Verluste ihres investierten Geldes zu vermeiden.
Sollten Sie als Betroffener, sogar einen Kredit aufgenommen haben, um Ihre Beteiligung zu finanzieren, und dadurch einen Schaden erlitten haben, sollten Sie Ihre Ansprüche umfassend von einem erfahrenen Rechtsanwalt prüfen lassen. Mit Hinblick auf die kurzen Verjährungsfristen sollten Sie unverzüglich handeln.
http://www.grprainer.com/Koenig-und-Cie-Schiffsfonds.html
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das führte dazu, dass die Charterraten nicht besonders hoch waren wodurch es zu finanziellen Problemen der Schifffonds kam. Anfang des Jahres wirkte es noch so, als könne die Weltwirtschaftskrise der König & Cie. Renditefonds 50 - MT "King Dorian" nichts anhaben. Dies hat sich aber möglicherweise nun geändert. Grund für diese Annahme ist, dass schon mehrere der Gesellschaften Insolvenz anmelden mussten. Dies könnte auch für die Anleger dieser Fonds schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Folgen einer Insolvenz sind einfach, aber besorgniserregend. Die Anleger könnten bei tatsächlicher Insolvenz beispielsweise ihre gesamte Anlage in den Fonds verlieren. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass einzelne Anleger durch die Anlage Teil einer Kommanditgesellschaft geworden sind, nämlich Kommanditisten. Sollte das der Fall sein, so haften sie kraft Gesetzes für diese - auch mit ihrer Anlage. Außerdem könnte es sein, dass ihre Ausschüttungen häufig aus den liquiden Mitteln und nicht aus den Gewinnen herrühren. Diese Ausschüttungen, die nicht vom Gewinn gedeckt waren, können auch gegebenenfalls auch vom Insolvenzverwalter zurück gefordert werden.
Es ist ersichtlich, dass eine Beteiligung an einem Schifffonds nur selten die richtige Altersvorsorge darstellt. Es handelt sich dabei um eine unternehmerische Beteiligung, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, bspw. der o.g. mögliche Totalverlust der Beteiligung. Anleger wissen oft nicht, ob und wie Sie ihre Anlage retten können.
Auch ist vielen Anlegern nicht bewusst, dass sie unter Umständen Schadensersatzansprüche aufgrund falscher Anlageberatung geltend machen können, insbesondere wenn ihnen die Fonds als "genauso sicher" wie ein Sparbuch "aber besser verzinst" angeboten wurden. Neben der Überprüfung des Anlegervertrages wird ein kompetenter Rechtsanwalt umfassend und einzelfallbezogen prüfen, ob und gegen wen Ihnen möglicherweise Ansprüche zustehen könnten. Insbesondere wird geprüft, ob Sie über die Risiken einer solchen Beteiligung umfassend aufgeklärt worden sind.
Lassen Sie daher Ihre Kapitalanlage überprüfen, um weitere Verluste ihres investierten Geldes zu vermeiden.
Sollten Sie als Betroffener, sogar einen Kredit aufgenommen haben, um Ihre Beteiligung zu finanzieren, und dadurch einen Schaden erlitten haben, sollten Sie Ihre Ansprüche umfassend von einem erfahrenen Rechtsanwalt prüfen lassen. Mit Hinblick auf die kurzen Verjährungsfristen sollten Sie unverzüglich handeln.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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