07.12.2012 01:34 Uhr in Handel & Dienstleistungen und in Gesellschaft & Familie von Rechtsanwälte Scharf und Wolter
Familienrecht Hamburg
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Online-Scheidung ist kein offizieller, rechtlich gesicherter Begriff. Leider besteht bisher nicht die Möglichkeit, in Scheidungsprozessen elektronisch mit dem Gericht zu kommunizieren. "Online" kann daher nur das Anwalts-Mandanten-Verhältnis ausgestaltet werden. Die Kommunikation zwischen Anwalt und Gericht läuft aber weiterhin schriftlich. Ebenfalls ist eine mündliche Verhandlung beim Gericht in Gegenwart der Eheleute notwendig.
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Autor der Pressemeldung "Begriff der Online Scheidung" ist Rechtsanwälte Scharf und Wolter, vertreten durch Gernot Wolter.