07.12.2012 10:13 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesverfassungsgericht
Verhandlungsgliederung in Sachen "Sukzessivadoption
Kurzfassung: Verhandlungsgliederung in Sachen "Sukzessivadoption" Wie bereits angekündigt, verhandelt der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am 18. Dezember 2012 um 10.00 Uhr über eine Verfassungsbeschwer ...
[Bundesverfassungsgericht - 07.12.2012] Verhandlungsgliederung in Sachen "Sukzessivadoption"
Wie bereits angekündigt, verhandelt der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am 18. Dezember 2012 um 10.00 Uhr über eine Verfassungsbeschwerde sowie über ein konkretes Normenkontrollverfahren, denen jeweils die Frage zugrunde liegt, ob 9 Abs. 7 des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) insofern mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, als darin die sogenannte Sukzessivadoption für eingetragene Lebenspartner ausgeschlossen ist. Auf die Pressemitteilung Nr. 81/2012 vom 3. Dezember 2012 wird insoweit verwiesen.
Die mündliche Verhandlung am 18. Dezember 2012 wird voraussichtlich wie folgt gegliedert sein:
A. Formalien, Sachbericht
B. Einführende Stellungnahmen
C. Begründetheit der Verfassungsbeschwerde und der konkreten
Normenkontrolle
I. Einfachrechtliche und tatsächliche Situation der Betroffenen
(insbesondere der Kinder)
II. Verfassungsrechtliche Würdigung
(Freiheits- und Gleichheitsrechte der Kinder und der
Erwachsenen)
D. Abschließende Stellungnahmen
Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe
Deutschland
Telefon: 0721/91010
Telefax: 0721/9101-382
Mail: bverfg@bundesverfassungsgericht.de
URL: http://www.bundesverfassungsgericht.de
Wie bereits angekündigt, verhandelt der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am 18. Dezember 2012 um 10.00 Uhr über eine Verfassungsbeschwerde sowie über ein konkretes Normenkontrollverfahren, denen jeweils die Frage zugrunde liegt, ob 9 Abs. 7 des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) insofern mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, als darin die sogenannte Sukzessivadoption für eingetragene Lebenspartner ausgeschlossen ist. Auf die Pressemitteilung Nr. 81/2012 vom 3. Dezember 2012 wird insoweit verwiesen.
Die mündliche Verhandlung am 18. Dezember 2012 wird voraussichtlich wie folgt gegliedert sein:
A. Formalien, Sachbericht
B. Einführende Stellungnahmen
C. Begründetheit der Verfassungsbeschwerde und der konkreten
Normenkontrolle
I. Einfachrechtliche und tatsächliche Situation der Betroffenen
(insbesondere der Kinder)
II. Verfassungsrechtliche Würdigung
(Freiheits- und Gleichheitsrechte der Kinder und der
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, 76131 Karlsruhe, Deutschland
Tel.: 0721/91010; http://www.bundesverfassungsgericht.de
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