Aktiver Denkmalschutz in Leipzig
Sven Langbein bewahrt Kulturgüter vor dem VerfallKurzfassung: Im Oktober des kommenden Jahr 2013 jährt sich die Völkerschlacht zu Leipzig zum 200sten mal. Die Völkerschlacht hat der Stadt Leipzig eines der bekanntesten Kulturdenkmale, das bekannte Völkerschlachtdenkmal zu Leipzig, das im Jahre 1913 eingeweiht wurde, beschert.
[Immovaria GmbH - 10.12.2012] Mit 91 Metern Höhe zählt es zu den größten Denkmälern Europas und ist eines der bekanntesten Wahrzeichen Leipzigs. Aber es geht auch ein paar Nummern kleiner:
Die Stadt Leipzig verfügt über einen überdurchschnittlich großen Bestand an Denkmalimmobilien aus den Zeiten des Historismus (ca. 1840 - 1900) und des Jugendstils (ca. 1890 - 1900), die es vor dem Verfall zu bewahren gilt.
Hier handelt es sich i. d. R. um Mehrfamilienwohnhäuser, die Ende des 19. Jahrhunderts / Anfang des 20. Jahrhunderts aufwändig erbaut wurden und an denen nunmehr nach 100jährigem Bestehen der Zahn der Zeit nagt.
Viele dieser Gebäude haben ihren ehemaligen Glanz verloren: die Fassaden bröckeln, die Substanz ist marode und eine Bewohnbarkeit der Gebäude ist nicht mehr gegeben.
Sven Langbein, als Geschäftsführer der IMMOVARIA GmbH, hat es sich zur Aufgabe
gemacht, diese Zeugen vergangener Zeiten aus ihrem Dornröschenschlaf zu wecken und aus ihnen attraktiven Wohnraum zu schaffen.
Nach erfolgter Standortanalyse erfolgen unter Einbeziehung von erfahrenen Architekten die ersten Abstimmungsgespräche mit den zuständigen Behörden, insbesondere mit den zuständigen Stadtbezirkskonservatorinnen und Stadtbezirkskonservatoren. Hier wird exakt festgelegt, welche Bauteile des Gebäudes originalgetreu wiederhergestellt werden müssen und welche Bauteile mit viel Fingerspitzengefühl erneuert werden dürfen.
Investoren müssen sich darauf verlassen dürfen, in Objekte zu investieren, die von Grunde auf solide geplant wurden und deren Planung im Anschluss nach den aner-kannten Regeln der Baukunst fachmännisch hergestellt werden.
Sven Langbein bietet einzelne Wohneinheiten eines Objekts Investoren im unsanierten Zustand mit gleichzeitiger Sanierungsverpflichtung an.
Nur Sanierungskosten, die nach Abschluss des Kaufvertrags anfallen, sogenannte "nachträgliche Herstellungskosten", können nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzbuchs von den Erwerbern steuerlich geltend gemacht werden.
Bei Einhaltung aller Formvorschriften wird der Investor, neben einem hochwertig sanierten Objekt, welches dauerhafte Mieteinnahmen beschert, durch hohe steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten belohnt.
Die Stadt Leipzig verfügt über einen überdurchschnittlich großen Bestand an Denkmalimmobilien aus den Zeiten des Historismus (ca. 1840 - 1900) und des Jugendstils (ca. 1890 - 1900), die es vor dem Verfall zu bewahren gilt.
Hier handelt es sich i. d. R. um Mehrfamilienwohnhäuser, die Ende des 19. Jahrhunderts / Anfang des 20. Jahrhunderts aufwändig erbaut wurden und an denen nunmehr nach 100jährigem Bestehen der Zahn der Zeit nagt.
Viele dieser Gebäude haben ihren ehemaligen Glanz verloren: die Fassaden bröckeln, die Substanz ist marode und eine Bewohnbarkeit der Gebäude ist nicht mehr gegeben.
Sven Langbein, als Geschäftsführer der IMMOVARIA GmbH, hat es sich zur Aufgabe
gemacht, diese Zeugen vergangener Zeiten aus ihrem Dornröschenschlaf zu wecken und aus ihnen attraktiven Wohnraum zu schaffen.
Nach erfolgter Standortanalyse erfolgen unter Einbeziehung von erfahrenen Architekten die ersten Abstimmungsgespräche mit den zuständigen Behörden, insbesondere mit den zuständigen Stadtbezirkskonservatorinnen und Stadtbezirkskonservatoren. Hier wird exakt festgelegt, welche Bauteile des Gebäudes originalgetreu wiederhergestellt werden müssen und welche Bauteile mit viel Fingerspitzengefühl erneuert werden dürfen.
Investoren müssen sich darauf verlassen dürfen, in Objekte zu investieren, die von Grunde auf solide geplant wurden und deren Planung im Anschluss nach den aner-kannten Regeln der Baukunst fachmännisch hergestellt werden.
Sven Langbein bietet einzelne Wohneinheiten eines Objekts Investoren im unsanierten Zustand mit gleichzeitiger Sanierungsverpflichtung an.
Nur Sanierungskosten, die nach Abschluss des Kaufvertrags anfallen, sogenannte "nachträgliche Herstellungskosten", können nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzbuchs von den Erwerbern steuerlich geltend gemacht werden.
Bei Einhaltung aller Formvorschriften wird der Investor, neben einem hochwertig sanierten Objekt, welches dauerhafte Mieteinnahmen beschert, durch hohe steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten belohnt.
Weitere Informationen
Immovaria GmbH, Herr Sven Langbein
Stephanstr. 6a, 90478 Nürnberg, Deutschland
Tel.: 09112398330; http://www.immovaria.net
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Autor der Pressemeldung "Aktiver Denkmalschutz in Leipzig" ist Immovaria GmbH, vertreten durch Sven Langbein.