07.12.2012 15:05 Uhr in Auto & Motorrad von ADAC
Fahren im Winter: Rechtlich nicht aufs Glatteis geraten
Kurzfassung: Fahren im Winter: Rechtlich nicht aufs Glatteis geraten ADAC: Leichtsinn wird mit Punkten und Bußgeld bestraft Verkehrssituationen im Winter können durch Eis und Schnee noch tückischer werden. Wer ...
[ADAC - 07.12.2012] Fahren im Winter: Rechtlich nicht aufs Glatteis geraten
ADAC: Leichtsinn wird mit Punkten und Bußgeld bestraft
Verkehrssituationen im Winter können durch Eis und Schnee noch tückischer werden. Wer das auf die leichte Schulter nimmt, begibt sich auch rechtlich auf Glatteis und riskiert neben Punkten in Flensburg auch saftige Bußgelder. So ist es zum Beispiel verboten, den Motor im Stand warmlaufen zu lassen und wird mit zehn Euro abgemahnt. Der ADAC hat Tipps zusammengestellt, wie Autofahrer sicher und ohne Geldbußen durch den Winter kommen.
Ist die Frontscheibe vereist oder mit Schnee bedeckt, reicht es nicht, ein kleines Guckloch frei zu kratzen. Wer dies dennoch tut, muss mit eingeschränkter Sicht und zehn Euro Bußgeld rechnen. Für ausreichende Sicht bei der Fahrt ist auch wichtig, dass die Scheibenwischanlage mit Frostschutzmittel gefüllt ist.
Sind verschneite Verkehrsschilder aufgrund ihrer Form (zum Beispiel Stopp oder Vorfahrt gewähren) zu erkennen, oder ist der Autofahrer ortskundig, schützt die fehlende Lesbarkeit beim Verstoß nicht vor Strafe.
Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer und das Kennzeichen müssen vor Fahrtantritt von Schnee und Eis befreit werden. Das gilt auch für das Autodach, damit weder der nachfolgende Verkehr noch die eigene Sicht durch herab fallende Schneemengen behindert wird.
Fahrzeuge mit Sommerreifen haben im Straßenverkehr jetzt nichts mehr zu suchen. Wer trotz verschneiter Straßen ohne Winter- oder Ganzjahresreifen ausgestattet ist, sollte das Auto stehen lassen; sonst drohen 40 Euro Geldbuße und ein Punkt in Flensburg. Wer durch falsche Bereifung den Verkehr behindert, wird mit 80 Euro und einen Punkt abgestraft.
Wer seinen Wagen mit abgelaufenem Saisonkennzeichen auf öffentlichen Plätzen oder Straßen abstellt, zahlt 40 Euro, bekommt einen Punkt und muss die Kosten des Abschleppens zahlen.
Zudem empfiehlt der ADAC einen Eiskratzer, einen kleinen Besen, eine Abdeckfolie für die Windschutzscheibe im Auto und für den Notfall einen Türschloss-Enteister in der Manteltasche dabei zu haben.
Weitere Information finden Sie unter http://www.presse.adac.de
Interviewpartner für TV/Hörfunk erreichen Sie unter 089/7676-2625 oder 089/7676-2078.
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Hansastraße 19
80686 München
Tel (0 89) 76 76-0
Fax (0 89) 76 76-28 01
presse@adac.de
www.presse.adac.de
ADAC: Leichtsinn wird mit Punkten und Bußgeld bestraft
Verkehrssituationen im Winter können durch Eis und Schnee noch tückischer werden. Wer das auf die leichte Schulter nimmt, begibt sich auch rechtlich auf Glatteis und riskiert neben Punkten in Flensburg auch saftige Bußgelder. So ist es zum Beispiel verboten, den Motor im Stand warmlaufen zu lassen und wird mit zehn Euro abgemahnt. Der ADAC hat Tipps zusammengestellt, wie Autofahrer sicher und ohne Geldbußen durch den Winter kommen.
Ist die Frontscheibe vereist oder mit Schnee bedeckt, reicht es nicht, ein kleines Guckloch frei zu kratzen. Wer dies dennoch tut, muss mit eingeschränkter Sicht und zehn Euro Bußgeld rechnen. Für ausreichende Sicht bei der Fahrt ist auch wichtig, dass die Scheibenwischanlage mit Frostschutzmittel gefüllt ist.
Sind verschneite Verkehrsschilder aufgrund ihrer Form (zum Beispiel Stopp oder Vorfahrt gewähren) zu erkennen, oder ist der Autofahrer ortskundig, schützt die fehlende Lesbarkeit beim Verstoß nicht vor Strafe.
Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer und das Kennzeichen müssen vor Fahrtantritt von Schnee und Eis befreit werden. Das gilt auch für das Autodach, damit weder der nachfolgende Verkehr noch die eigene Sicht durch herab fallende Schneemengen behindert wird.
Fahrzeuge mit Sommerreifen haben im Straßenverkehr jetzt nichts mehr zu suchen. Wer trotz verschneiter Straßen ohne Winter- oder Ganzjahresreifen ausgestattet ist, sollte das Auto stehen lassen; sonst drohen 40 Euro Geldbuße und ein Punkt in Flensburg. Wer durch falsche Bereifung den Verkehr behindert, wird mit 80 Euro und einen Punkt abgestraft.
Wer seinen Wagen mit abgelaufenem Saisonkennzeichen auf öffentlichen Plätzen oder Straßen abstellt, zahlt 40 Euro, bekommt einen Punkt und muss die Kosten des Abschleppens zahlen.
Zudem empfiehlt der ADAC einen Eiskratzer, einen kleinen Besen, eine Abdeckfolie für die Windschutzscheibe im Auto und für den Notfall einen Türschloss-Enteister in der Manteltasche dabei zu haben.
Weitere Information finden Sie unter http://www.presse.adac.de
Interviewpartner für TV/Hörfunk erreichen Sie unter 089/7676-2625 oder 089/7676-2078.
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Hansastraße 19
80686 München
Tel (0 89) 76 76-0
Fax (0 89) 76 76-28 01
presse@adac.de
www.presse.adac.de
Weitere Informationen
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
23.10.2013 Kunterbunte Ferien in Südschweden
23.10.2013 Herbstliche Ruhe an den Zapfsäulen
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
https://www.prmaximus.de/pressefach/adac-pressefach.html
Die Pressemeldung "Fahren im Winter: Rechtlich nicht aufs Glatteis geraten" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Fahren im Winter: Rechtlich nicht aufs Glatteis geraten" ist ADAC, vertreten durch .