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Verantwortlichkeit von Gesellschafter erstreckt sich auch auf bereits bestehenden Gesellschaftsschulden
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Die Haftung der Anleger eines geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer GbR wurde schon vom Bundesgerichtshof für eine Darlehensschuld der Gesellschaft zugesichert. ... weiter lesen Quelle
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