10.12.2012 09:21 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer LLP
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Die Haftung der Anleger eines geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer GbR wurde schon vom Bundesgerichtshof für eine Darlehensschuld der Gesellschaft zugesichert.
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Herr M Rainer
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Autor der Pressemeldung "Verantwortlichkeit von Gesellschafter erstreckt sich auch auf bereits bestehenden Gesellschaftsschulden" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.