10.12.2012 11:44 Uhr in Gesundheit & Wellness und in Gesellschaft & Familie von DGVP e.V. für Gesundheit
Gesetzliche Krankenkassen gefährden Patientensicherheit
Fehlende Regeln bei Osteopathie-ErstattungenKurzfassung: Immer mehr gesetzliche Kassen übernehmen die Kosten für osteopathische Behandlungen. Doch sind allgemeinen Regelungen nicht eindeutig - weswegen Krankenkassen zum Teil auch Kosten für Leistungen von solchen Therapeuten übernehmen, die diese Leistung legal gar nicht erbringen dürfen.
[DGVP e.V. für Gesundheit - 10.12.2012] Seit Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes Anfang 2012 erstatten immer mehr Gesetzliche Krankenkassen teilweise die Kosten für Osteopathiebehandlungen. Derzeit sind es bereits mehr als 40 Kassen. Dabei haben die Wirtschaftsunternehmen jedoch nicht ausreichend die Sicherheit der Patienten im Blick und verführen sowohl Therapeuten als auch Patienten zum Rechtsbruch.
Osteopathie gilt in Deutschland als Heilkunde und darf laut Heilpraktikergesetz nur von Ärzten und Heilpraktikern uneingeschränkt ausgeübt werden.
DGVP-Präsident Wolfram-Arnim Candidus konkretisiert das Dilemma: "Bislang fehlen staatliche allgemeine Regelungen. Das hat jedoch zur Folge, dass Krankenkassen zum Teil auch Kosten für Leistungen von Therapeuten übernehmen, die diese Leistungen gar nicht legal erbringen dürfen, da sie damit gegen das Heilpraktikergesetz verstoßen."
So werden Physiotherapeuten beispielsweise für osteopathische Leistungen mit Erstattung honoriert, für die sie andererseits von den Gesundheitsämtern wegen Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz abgemahnt werden. Das bestätigt auch der Verband der Osteopathen Deutschland e.V.
"Die Voraussetzungen für Teilkostenerstattungen durch gesetzliche Krankenkassen sind zudem völlig uneinheitlich", so Candidus weiter; die Ausbildungszeiten der bei einigen Kassen zugelassenen Osteopathen variieren zwischen 300 und 1350 Stunden und werden damit der Patientensicherheit nicht gerecht.
Für Kassen wie Patienten ist diese Situation kaum zu durchschauen. "Für den Patienten fehlt die Transparenz, die er zur selbst bestimmten Entscheidung über seine Gesundheit braucht. Eine einheitliche staatliche Regelung der osteopathischen Tätigkeit und Ausbildung ist daher die notwendige Konsequenz. Nur so kann der Missbrauch des Patientenschutzes zugunsten wirtschaftlicher Interessen beendet werden", fordert der DGVP-Präsident.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat 2010 Ausbildungsstandards für Osteopathen formuliert. Sie sollen unter anderem dazu dienen, die Ausübung der Osteopathie gesetzlich zu regeln. Die WHO beschreibt den Osteopathen als einen eigenständigen Beruf, der mit Patienten im Primärkontakt arbeitet.
Die DGVP fordert: Die qualitativ hochwertige Ausübung der Osteopathie durch fundiert darin ausgebildete Heilkundler muss
Osteopathie gilt in Deutschland als Heilkunde und darf laut Heilpraktikergesetz nur von Ärzten und Heilpraktikern uneingeschränkt ausgeübt werden.
DGVP-Präsident Wolfram-Arnim Candidus konkretisiert das Dilemma: "Bislang fehlen staatliche allgemeine Regelungen. Das hat jedoch zur Folge, dass Krankenkassen zum Teil auch Kosten für Leistungen von Therapeuten übernehmen, die diese Leistungen gar nicht legal erbringen dürfen, da sie damit gegen das Heilpraktikergesetz verstoßen."
So werden Physiotherapeuten beispielsweise für osteopathische Leistungen mit Erstattung honoriert, für die sie andererseits von den Gesundheitsämtern wegen Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz abgemahnt werden. Das bestätigt auch der Verband der Osteopathen Deutschland e.V.
"Die Voraussetzungen für Teilkostenerstattungen durch gesetzliche Krankenkassen sind zudem völlig uneinheitlich", so Candidus weiter; die Ausbildungszeiten der bei einigen Kassen zugelassenen Osteopathen variieren zwischen 300 und 1350 Stunden und werden damit der Patientensicherheit nicht gerecht.
Für Kassen wie Patienten ist diese Situation kaum zu durchschauen. "Für den Patienten fehlt die Transparenz, die er zur selbst bestimmten Entscheidung über seine Gesundheit braucht. Eine einheitliche staatliche Regelung der osteopathischen Tätigkeit und Ausbildung ist daher die notwendige Konsequenz. Nur so kann der Missbrauch des Patientenschutzes zugunsten wirtschaftlicher Interessen beendet werden", fordert der DGVP-Präsident.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat 2010 Ausbildungsstandards für Osteopathen formuliert. Sie sollen unter anderem dazu dienen, die Ausübung der Osteopathie gesetzlich zu regeln. Die WHO beschreibt den Osteopathen als einen eigenständigen Beruf, der mit Patienten im Primärkontakt arbeitet.
Die DGVP fordert: Die qualitativ hochwertige Ausübung der Osteopathie durch fundiert darin ausgebildete Heilkundler muss
Weitere Informationen
DGVP e.V. für Gesundheit, Frau Katja Rupp
Brückenstr 2, 67551 Worms, Deutschland
Tel.: 06247-904 499 0; http://www.dgvp.de
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