Wohnungen und Garagen sind zwei Paar Schuhe
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Das Mietrecht für Wohnraum gibt andere Bedingungen vor als das Mietrecht für Garagen. Besonders Eigentümergemeinschaften von Wohnraum sollten Garageneigentum getrennt verwalten, weil einige Eigentümer gar keine Garagen haben.
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Herr Hans Kolpak
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Autor der Pressemeldung "Reihengaragen von Exklusiv-Garagen: Wohnungen und Garagen getrennt verwalten" ist Exklusiv-Garagen, vertreten durch Werner Diestelkamp.