SPD setzt sich fuer engagierte Hartz IV-Empfaenger ein: Freibetrag von 175 Euro monatlich durchgesetzt

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 24.02.2011
Pressemitteilung vom: 24.02.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zu den Vermittlungsgespraechen zur Reform des SGB II und den Plaenen der Bundesregierung, engagierte Hartz IV-Empfaenger zu diskriminieren, erklaert die Sprecherin der Arbeitsgruppe Buergerschaftliches Engagement der SPD-Bundestagsfraktion Ute ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 24.02.2011] SPD setzt sich fuer engagierte Hartz IV-Empfaenger ein: Freibetrag von 175 Euro monatlich durchgesetzt


Zu den Vermittlungsgespraechen zur Reform des SGB II und den Plaenen der Bundesregierung, engagierte Hartz IV-Empfaenger zu diskriminieren, erklaert die Sprecherin der Arbeitsgruppe Buergerschaftliches Engagement der SPD-Bundestagsfraktion Ute
Kumpf:

Noch vor kurzem wetterte Vizekanzler Westerwelle gegen "spaetroemisch Dekadente" Hartz IV-Empfaenger. Gleichzeitig plante die schwarz-gelbe Bundesregierung, freiwillig engagierte Hartz IV-Empfaenger aufgrund ihres Engagements zu diskriminieren. Diese perfide Strategie der Bundesregierung, Stimmung gegen Arbeitslose zu machen, hat die SPD verhindert.

Auch in der zweiten Runde der Vermittlungsgespraeche zur Reform des SGB II hat die SPD die Interessen engagierter Arbeitslosengeld II-Empfaenger durchgesetzt. Eine Diskriminierung wurde abgewendet. Aufwandsentschaedigungen fuer Uebungsleiter werden zukuenftig bis zu 175 Euro monatlich nicht auf den Regelsatz angerechnet.

Ausgerechnet die sozial Schwaechsten haetten nach den Plaenen von Schwarz-Gelb ihren Aufwand, der ihnen bei der Ausuebung eines freiwilligen Engagements entsteht, nicht entschaedigt bekommen.

Die SPD bleibt dabei:

- Arbeitslose duerfen fuer ihr buergerschaftliches Engagement nicht diskriminiert werden. Die schwarz-gelben Plaene haetten bewirkt, dass in Phasen, in denen keine Teilhabe am Erwerbsleben moeglich ist, auch die Ausuebung eines buergerschaftlichen Engagements und damit die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verhindert wird. Bestraft worden waeren Arbeitslose, die eine Uebungsleiterpauschale erhalten, zum Beispiel fuer ein Engagement als Chorleiter, Dirigent eines Jugendorchesters, als Trainer in einem Sportverein oder Mannschaftsbetreuer oder fuer ein Engagement im Rettungswesen. Damit waere das Engagement von Arbeitslosen im Vergleich zu dem von Erwerbstaetigen diskriminiert worden.

- Anreize fuer die Aufnahme beziehungsweise die Fortfuehrung eines buergerschaftlichen Engagements duerfen waehrend der Bezugszeiten nicht zerstoert werden. Eine Anrechnung der steuerfreien Aufwandspauschalen auf die Gewaehrung von ALG II haette dies zur Folge gehabt. Studien zeigen, dass ein einmal aufgegebenes buergerschaftliches Engagement haeufig auch zum Ende einer engagierten Biographie fuehrt. Der Wiedereinstieg wird mit zunehmender Laenge der Phase, in der kein Engagement ausgeuebt wird, unwahrscheinlicher.

- Durch buergerschaftliches Engagement koennen Kompetenzen erworben, aufrecht erhalten und vertieft werden, die fuer das Arbeitsleben immer wichtiger werden. Durch buergerschaftliches Engagement koennen Erfahrungen gemacht werden, die Eigenschaften wie Zuverlaessigkeit, Eigeninitiative, Verantwortungs- und Leistungsbereitschaft, foerdern.

Die schwarz-gelben Plaene fuer die Reform des SGB II haben diese Zusammenhaenge ignoriert. Sie haetten weder arbeitsmarktpolitisch noch engagementpolitisch Sinn ergeben.
Fuer die SPD ist klar, dass buergerschaftliches Engagement Bruecke und nicht Huerde fuer den Wiedereinstieg in eine Erwerbstaetigkeit ist.


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