12.12.2012 08:42 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Eine unklare Darstellung der arbeitsvertraglichen Regelungen bezüglich freiwilliger Zusatzzahlungen des Arbeitgebers ist gemäß dem Transparenzgebot des § 305c Abs. 1 BGB nicht zulässig.
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Autor der Pressemeldung "Arbeitsvertragliche Regelungen bezüglich freiwilliger Zusatzzahlungen des Arbeitgebers dürfen nicht unklar formuliert sein" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.