12.12.2012 11:58 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesregierung
Kulturstaatsminister Bernd Neumann: Deutschland tritt UNESCO-Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes bei
Kurzfassung: Kulturstaatsminister Bernd Neumann: Deutschland tritt UNESCO-Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes beiDas Bundeskabinett hat heute den Beitritt Deutschlands zum UNESCO-Übereinkommen ...
[Bundesregierung - 12.12.2012] Kulturstaatsminister Bernd Neumann: Deutschland tritt UNESCO-Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes bei
Das Bundeskabinett hat heute den Beitritt Deutschlands zum UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes beschlossen.
Kulturstaatsminister Bernd Neumann betonte: "Der Bei-tritt zu dem UNESCO-Übereinkommen drückt die besondere Wertschätzung für die immateriellen Kulturformen und Kulturschätze aus. Mit Blick auf zunehmende Globalisierungseinflüsse haben wir ein fundamentales Interesse daran, die über Generationen überlieferten und gepflegten Kenntnisse und Bräuche zu bewahren, die einen bedeutenden Teil unserer kulturellen Vielfalt und Identität ausmachen. Gleichzeitig werden identitätsstiftende kulturelle Traditionen und Fähigkeiten auch für die Zukunft lebendig gestaltet."
Bernd Neumann weiter: "Der Beitritt Deutschlands zu diesem UNESCO-Übereinkommen war von Anfang an Ziel unserer Kulturpolitik. Durch unser Engagement ist es gelungen, die Bedenken anderer Ressorts auszuräumen und auch die Länder für den Beitritt zu gewinnen. Das ist ein großartiger Erfolg für die besondere Schutzbedürftigkeit von immateriellen Kulturformen und Kulturschätzen."
Zur Umsetzung des Übereinkommens in Deutschland ist die Berufung eines unabhängigen Expertenkomitees vorgesehen, das bei der Deutschen UNESCO-Kommission angesiedelt sein wird. Dessen Arbeit wird durch eine Geschäftsstelle bei der Deutschen UNESCO-Kommission in Bonn unterstützt, die aus dem Haushalt des Kulturstaatsministers finanziert wird. Das Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes wurde im Jahr 2003 von der UNESCO verabschiedet und ist seit 20. April 2006 in Kraft. Immaterielles Kulturerbe spiegelt sich in lebendigen Ausdrucksformen wie Tanz und Theater, mündlich über-lieferten Traditionen, gesellschaftlichen Bräuchen, Ritualen und Festen oder auch künstlerischen und handwerklichen Fähigkeiten wider, die von Generation zu Generation weitergeben werden. Diese Kulturformen zu erhalten, ist Ziel des Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes.
Weitere Informationen unter: www.unesco.de
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 01888 / 272 - 0
Telefax: 01888 / 272 - 2555
Mail: InternetPost@bundesregierung.de
URL: http://www.bundesregierung.de/
Das Bundeskabinett hat heute den Beitritt Deutschlands zum UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes beschlossen.
Kulturstaatsminister Bernd Neumann betonte: "Der Bei-tritt zu dem UNESCO-Übereinkommen drückt die besondere Wertschätzung für die immateriellen Kulturformen und Kulturschätze aus. Mit Blick auf zunehmende Globalisierungseinflüsse haben wir ein fundamentales Interesse daran, die über Generationen überlieferten und gepflegten Kenntnisse und Bräuche zu bewahren, die einen bedeutenden Teil unserer kulturellen Vielfalt und Identität ausmachen. Gleichzeitig werden identitätsstiftende kulturelle Traditionen und Fähigkeiten auch für die Zukunft lebendig gestaltet."
Bernd Neumann weiter: "Der Beitritt Deutschlands zu diesem UNESCO-Übereinkommen war von Anfang an Ziel unserer Kulturpolitik. Durch unser Engagement ist es gelungen, die Bedenken anderer Ressorts auszuräumen und auch die Länder für den Beitritt zu gewinnen. Das ist ein großartiger Erfolg für die besondere Schutzbedürftigkeit von immateriellen Kulturformen und Kulturschätzen."
Zur Umsetzung des Übereinkommens in Deutschland ist die Berufung eines unabhängigen Expertenkomitees vorgesehen, das bei der Deutschen UNESCO-Kommission angesiedelt sein wird. Dessen Arbeit wird durch eine Geschäftsstelle bei der Deutschen UNESCO-Kommission in Bonn unterstützt, die aus dem Haushalt des Kulturstaatsministers finanziert wird. Das Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes wurde im Jahr 2003 von der UNESCO verabschiedet und ist seit 20. April 2006 in Kraft. Immaterielles Kulturerbe spiegelt sich in lebendigen Ausdrucksformen wie Tanz und Theater, mündlich über-lieferten Traditionen, gesellschaftlichen Bräuchen, Ritualen und Festen oder auch künstlerischen und handwerklichen Fähigkeiten wider, die von Generation zu Generation weitergeben werden. Diese Kulturformen zu erhalten, ist Ziel des Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes.
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