12.12.2012 12:19 Uhr in Gesellschaft & Familie von CDU/CSU-Fraktion
Sicherheit und Transparenz für den außerbörslichen Derivatemarkt
Kurzfassung: Sicherheit und Transparenz für den außerbörslichen DerivatemarktWeiterer wichtiger Baustein innerhalb der neuen stabileren FinanzmarktarchitekturDie unionsgeführte Mehrheit im Finanzausschuss des ...
[CDU/CSU-Fraktion - 12.12.2012] Sicherheit und Transparenz für den außerbörslichen Derivatemarkt
Weiterer wichtiger Baustein innerhalb der neuen stabileren Finanzmarktarchitektur
Die unionsgeführte Mehrheit im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen Mittwoch neue Regeln für den außerbörslichen Derivatemarkt beschlossen. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Ralph Brinkhaus:
"Der bisher nahezu unregulierte und undurchsichtige außerbörsliche Handel mit Derivaten hat zur Ausbreitung der Finanzmarktkrise wesentlich beigetragen. Um die im außerbörslichen Derivatehandel liegenden systemischen Risiken und Ansteckungsgefahren zu begrenzen, haben die Koalitionsfraktionen heute neue Regeln für den Derivatemarkt beschlossen:
Künftig dürfen bestimmte Derivategeschäfte außerhalb von Börsen nicht mehr direkt zwischen zwei Geschäftspartnern abgewickelt werden, sondern müssen über zentrale Abwicklungsstellen geleitet werden. Dies verringert die Vernetzung im Derivatemarkt und sorgt für höhere Transparenz. Für die Abwicklung der Derivategeschäfte über diese zentralen Stellen gelten europaweit einheitliche hohe Sicherheitsanforderungen. Sämtliche Derivategeschäfte müssen darüber hinaus an zentrale Register gemeldet werden. Damit bekommt die Finanzmarktaufsicht einen besseren Überblick über die Marktaktivitäten und die eingegangenen Risiken. Bei drohenden Gefahren kann sie so schneller eingreifen.
Insgesamt bilden die in der EU-Verordnung und in dem heute beschlossenen deutschen Ausführungsgesetz getroffenen Regelungen einen weiteren wichtigen Baustein innerhalb der neuen stabileren Finanzmarktarchitektur."
Hintergrund:
Mit dem EMIR-Ausführungsgesetz sollen Anpassungen deutscher Gesetze an die EU-Verordnung über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR: European Market Infrastructure Regulation) vorgenommen werden, um eine Ausführung der Vorgaben der Verordnung in Deutschland sicherzustellen.
Mit der EMIR-Verordnung und der derzeit laufenden Überarbeitung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MIFID II) werden die G20-Beschlüsse zur Regulierung des OTC-Derivatehandels in der europäischen Union umgesetzt. Die G20 hatten sich auf ihrem Gipfel im September 2009, darauf verständigt, dass außerbörsliche Derivate zukünftig an Börsen gehandelt (EU-Umsetzung über die Überarbeitung der Finanzmarktrichtlinie MiFID II) und über zentrale Clearingstellen abgewickelt werden müssen (EU-Umsetzung über EMIR).
Mit EMIR werden EU-weit einheitliche Rahmenbedingungen für die Regulierung von außerbörslich ("over the counter") gehandelten Derivaten (OTC-Derivate) und mehr Sicherheit und Transparenz im Derivatemarkt geschaffen. Bislang außerhalb von Börsen gehandelte und abgewickelte Derivategeschäfte müssen künftig soweit wie möglich standardisiert und über zentrale Clearingstellen abgewickelt werden. Alle Derivategeschäfte (auch die weiterhin außerbörslich abgewickelten) müssen an Transaktionsregister gemeldet werden. Damit wird es der Finanzmarktaufsicht erleichtert, einen besseren Überblick über die Marktaktivitäten und Risikopositionen zu erlangen und in diesen bisher weitgehend unregulierten Bereich einzugreifen. Zudem werden die Regeln für die Zulassung und Kontrolle der zentralen Clearing-Stellen europaweit harmonisiert.
Das EMIR-Ausführungsgesetz flankiert die schärfere EU-Regulierung für Derivate. Mit dem EMIR-Ausführungsgesetz werden die zuständigen Behörden bestimmt, nicht mehr passende Vorschriften im Kreditwesengesetz geändert und die Bußgeldtatbestände erweitert, um Verstöße gegen die Pflichten aus der EU-Verordnung sanktionieren zu kön¬nen.
Die 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 13. Dezember 2012 vorgesehen.
Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 1. Februar 2013 mit dem Gesetz (abschließend) befassen. Das Vorhaben ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
Weiterer wichtiger Baustein innerhalb der neuen stabileren Finanzmarktarchitektur
Die unionsgeführte Mehrheit im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen Mittwoch neue Regeln für den außerbörslichen Derivatemarkt beschlossen. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Ralph Brinkhaus:
"Der bisher nahezu unregulierte und undurchsichtige außerbörsliche Handel mit Derivaten hat zur Ausbreitung der Finanzmarktkrise wesentlich beigetragen. Um die im außerbörslichen Derivatehandel liegenden systemischen Risiken und Ansteckungsgefahren zu begrenzen, haben die Koalitionsfraktionen heute neue Regeln für den Derivatemarkt beschlossen:
Künftig dürfen bestimmte Derivategeschäfte außerhalb von Börsen nicht mehr direkt zwischen zwei Geschäftspartnern abgewickelt werden, sondern müssen über zentrale Abwicklungsstellen geleitet werden. Dies verringert die Vernetzung im Derivatemarkt und sorgt für höhere Transparenz. Für die Abwicklung der Derivategeschäfte über diese zentralen Stellen gelten europaweit einheitliche hohe Sicherheitsanforderungen. Sämtliche Derivategeschäfte müssen darüber hinaus an zentrale Register gemeldet werden. Damit bekommt die Finanzmarktaufsicht einen besseren Überblick über die Marktaktivitäten und die eingegangenen Risiken. Bei drohenden Gefahren kann sie so schneller eingreifen.
Insgesamt bilden die in der EU-Verordnung und in dem heute beschlossenen deutschen Ausführungsgesetz getroffenen Regelungen einen weiteren wichtigen Baustein innerhalb der neuen stabileren Finanzmarktarchitektur."
Hintergrund:
Mit dem EMIR-Ausführungsgesetz sollen Anpassungen deutscher Gesetze an die EU-Verordnung über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR: European Market Infrastructure Regulation) vorgenommen werden, um eine Ausführung der Vorgaben der Verordnung in Deutschland sicherzustellen.
Mit der EMIR-Verordnung und der derzeit laufenden Überarbeitung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MIFID II) werden die G20-Beschlüsse zur Regulierung des OTC-Derivatehandels in der europäischen Union umgesetzt. Die G20 hatten sich auf ihrem Gipfel im September 2009, darauf verständigt, dass außerbörsliche Derivate zukünftig an Börsen gehandelt (EU-Umsetzung über die Überarbeitung der Finanzmarktrichtlinie MiFID II) und über zentrale Clearingstellen abgewickelt werden müssen (EU-Umsetzung über EMIR).
Mit EMIR werden EU-weit einheitliche Rahmenbedingungen für die Regulierung von außerbörslich ("over the counter") gehandelten Derivaten (OTC-Derivate) und mehr Sicherheit und Transparenz im Derivatemarkt geschaffen. Bislang außerhalb von Börsen gehandelte und abgewickelte Derivategeschäfte müssen künftig soweit wie möglich standardisiert und über zentrale Clearingstellen abgewickelt werden. Alle Derivategeschäfte (auch die weiterhin außerbörslich abgewickelten) müssen an Transaktionsregister gemeldet werden. Damit wird es der Finanzmarktaufsicht erleichtert, einen besseren Überblick über die Marktaktivitäten und Risikopositionen zu erlangen und in diesen bisher weitgehend unregulierten Bereich einzugreifen. Zudem werden die Regeln für die Zulassung und Kontrolle der zentralen Clearing-Stellen europaweit harmonisiert.
Das EMIR-Ausführungsgesetz flankiert die schärfere EU-Regulierung für Derivate. Mit dem EMIR-Ausführungsgesetz werden die zuständigen Behörden bestimmt, nicht mehr passende Vorschriften im Kreditwesengesetz geändert und die Bußgeldtatbestände erweitert, um Verstöße gegen die Pflichten aus der EU-Verordnung sanktionieren zu kön¬nen.
Die 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 13. Dezember 2012 vorgesehen.
Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 1. Februar 2013 mit dem Gesetz (abschließend) befassen. Das Vorhaben ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.
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