12.12.2012 13:13 Uhr in Gesellschaft & Familie von CDU/CSU-Fraktion
Immaterielles Kulturerbe jetzt mit Regierungsautorität
Kurzfassung: Immaterielles Kulturerbe jetzt mit RegierungsautoritätUNESCO-Konvention ratifiziertAm heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett den Beitritt Deutschlands zum UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des im ...
[CDU/CSU-Fraktion - 12.12.2012] Immaterielles Kulturerbe jetzt mit Regierungsautorität
UNESCO-Konvention ratifiziert
Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett den Beitritt Deutschlands zum UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes beschlossen. Dazu erklärt der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup):
"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt den Beschluss des Bundeskabinetts über die Ratifizierung der UNESCO-Konvention zum immateriellen Kulturerbe. Endlich kann auch Deutschland seine Kulturtraditionen noch wirkungsvoller schützen und ihnen weltweite Anerkennung verschaffen. Bereits 148 Staaten sind diesem Abkommen beigetreten.
Nicht nur unsere historischen Altstädte, Schlösser und Parkanlagen machen unsere Kultur aus. Auch Volkslieder oder Märchen, unsere Jahrmarktskultur oder das deutsche Brot gehören zu unserem kulturellen Erbe. Das alles kann Deutschland nach dem Beitritt ebenso wie seine Bräuche, Minderheitensprachen oder Handwerkstechniken für die ‚Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit vorschlagen.
Die CDU/CSU-Fraktion empfindet es als Verpflichtung, zur Pflege und Bewahrung kultureller Ausdrucksformen beizutragen. Gleichzeitig verstehen wir einen deutschen Beitritt auch als eine Verbeugung vor dem kulturellen Reichtum der Länder in Afrika, Australien und Asien, die nicht über materielles Kulturerbe, also Denkmäler oder Welterbestätten, wie wir Europäer verfügen.
Es ist erfreulich, dass alle Verantwortlichen in Deutschland an einem Strang gezogen haben. Nachdem der Deutsche Bundestag auf Initiative der Unionsfraktion die Bundesregierung im Sommer 2011 zur Ratifizierung der Konvention aufgefordert hatte, haben das Auswärtige Amt, der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und die Kultusministerkonferenz beispielgebend zusammengearbeitet."
Hintergrund:
Das Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes wurde 2003 von der UNESCO verabschiedet. Auf der "Repräsentativen Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit" stehen derzeit 232 kulturelle Ausdrucksformen aus mehr als 80 Ländern, u.a. der argentinische Tango oder die Springprozessionen in Echternach.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
UNESCO-Konvention ratifiziert
Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett den Beitritt Deutschlands zum UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes beschlossen. Dazu erklärt der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup):
"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt den Beschluss des Bundeskabinetts über die Ratifizierung der UNESCO-Konvention zum immateriellen Kulturerbe. Endlich kann auch Deutschland seine Kulturtraditionen noch wirkungsvoller schützen und ihnen weltweite Anerkennung verschaffen. Bereits 148 Staaten sind diesem Abkommen beigetreten.
Nicht nur unsere historischen Altstädte, Schlösser und Parkanlagen machen unsere Kultur aus. Auch Volkslieder oder Märchen, unsere Jahrmarktskultur oder das deutsche Brot gehören zu unserem kulturellen Erbe. Das alles kann Deutschland nach dem Beitritt ebenso wie seine Bräuche, Minderheitensprachen oder Handwerkstechniken für die ‚Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit vorschlagen.
Die CDU/CSU-Fraktion empfindet es als Verpflichtung, zur Pflege und Bewahrung kultureller Ausdrucksformen beizutragen. Gleichzeitig verstehen wir einen deutschen Beitritt auch als eine Verbeugung vor dem kulturellen Reichtum der Länder in Afrika, Australien und Asien, die nicht über materielles Kulturerbe, also Denkmäler oder Welterbestätten, wie wir Europäer verfügen.
Es ist erfreulich, dass alle Verantwortlichen in Deutschland an einem Strang gezogen haben. Nachdem der Deutsche Bundestag auf Initiative der Unionsfraktion die Bundesregierung im Sommer 2011 zur Ratifizierung der Konvention aufgefordert hatte, haben das Auswärtige Amt, der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und die Kultusministerkonferenz beispielgebend zusammengearbeitet."
Hintergrund:
Das Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes wurde 2003 von der UNESCO verabschiedet. Auf der "Repräsentativen Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit" stehen derzeit 232 kulturelle Ausdrucksformen aus mehr als 80 Ländern, u.a. der argentinische Tango oder die Springprozessionen in Echternach.
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