12.12.2012 16:41 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesgerichtshof (BGH)
Urteil gegen dänischen Vater wegen Doppelmords an seinen Töchtern rechtskräftig
Kurzfassung: Urteil gegen dänischen Vater wegen Doppelmords an seinen Töchtern rechtskräftig Nach einem Ausflug, den der in Dänemark lebende Angeklagte zum Ende der Sommerferien 2011 mit seinen beiden zehn und ...
[Bundesgerichtshof (BGH) - 12.12.2012] Urteil gegen dänischen Vater wegen Doppelmords an seinen Töchtern rechtskräftig
Nach einem Ausflug, den der in Dänemark lebende Angeklagte zum Ende der Sommerferien 2011 mit seinen beiden zehn und neun Jahre alten Töchtern unternommen hatte, tötete er die mit einem Schlafmittel betäubten, auf der Rückbank seines Autos schlafenden Kinder, indem er das Fahrzeug auf einem Waldweg in der Nähe der Stadt Kremmen (Brandenburg) in Brand setzte. Er hatte die Tat längerfristig geplant; durch sie wollte er verhindern, dass die Mädchen, die nach seiner Scheidung von deren Mutter zunächst bei ihm wohnten, künftig bei ihr leben würden.
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten, der vom Landgericht Potsdam wegen zweifachen heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden war, durch Beschluss als unbegründet verworfen. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 27. November 2012 - 5 StR 559/12
LG Potsdam - 21 Ks 1/12 - Urteil vom 31. Mai 2012
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Nach einem Ausflug, den der in Dänemark lebende Angeklagte zum Ende der Sommerferien 2011 mit seinen beiden zehn und neun Jahre alten Töchtern unternommen hatte, tötete er die mit einem Schlafmittel betäubten, auf der Rückbank seines Autos schlafenden Kinder, indem er das Fahrzeug auf einem Waldweg in der Nähe der Stadt Kremmen (Brandenburg) in Brand setzte. Er hatte die Tat längerfristig geplant; durch sie wollte er verhindern, dass die Mädchen, die nach seiner Scheidung von deren Mutter zunächst bei ihm wohnten, künftig bei ihr leben würden.
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten, der vom Landgericht Potsdam wegen zweifachen heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden war, durch Beschluss als unbegründet verworfen. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 27. November 2012 - 5 StR 559/12
LG Potsdam - 21 Ks 1/12 - Urteil vom 31. Mai 2012
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