13.12.2012 13:35 Uhr in Gesellschaft & Familie von CDU/CSU-Fraktion

Rot/Grün schafft sich selbst ab

Kurzfassung: Rot/Grün schafft sich selbst abEntlastung für Arbeitnehmer verweigert, Steuersünder davonkommen lassen, umweltpolitische Maßnahmen blockiertRot/Grün und die von ihnen geführten Bundesländer hab ...
[CDU/CSU-Fraktion - 13.12.2012] Rot/Grün schafft sich selbst ab

Entlastung für Arbeitnehmer verweigert, Steuersünder davonkommen lassen, umweltpolitische Maßnahmen blockiert
Rot/Grün und die von ihnen geführten Bundesländer haben am gestrigen Mittwoch im Vermittlungsausschuss wichtige steuerliche Gesetzesvorhaben scheitern lassen, einige davon ganz (Steuerabkommen Schweiz, steuerliche Förderung der Gebäudesanierung), andere zumindest teilweise (Abbau der kalten Progression). Hierzu erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach:
"Es bleibt schleierhaft, wie das SPD und Grüne vor ihren Mitgliedern und den Wählern verantworten wollen: Alle Werte, wofür die Sozialdemokraten angeblich stehen, haben sie gestern im Vermittlungsausschuss kurzerhand über Bord geworfen. Der neu gekürte SPD-Kanzlerkandidat Steinbrück kann nur destruktiv. Von einer Regierungsfähigkeit ist die Partei Lichtjahre entfernt.
So haben Rot/Grün und die von ihnen geführten Länder dafür gesorgt, dass das Gesetz der Koalition zum Abbau der kalten Progression in wesentlichen Teilen gescheitert ist. Zwar kommt immerhin die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des Grundfreibetrags ab 2013. Die Koalition wollte aber - angesichts sprudelnder Steuereinnahmen - den Bürgerinnen und Bürger auch darüber hinaus etwas zurückgeben: Nämlich den Teil der Steuermehreinnahmen, der rein inflationsbedingt ist. Hiervon hätten vor allem die niedrigen Einkommen profitiert. Dies haben die Sozialdemokraten verhindert. Betroffen sind dadurch vor allem die geringverdienenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Am schlimmsten jedoch ist, dass Rot/Grün und ihre Bundesländer bis zu 10 Milliarden Euro verbrannt haben, die bei einem Zustandekommen des Steuerabkommens Schweiz für Bund, Länder und Kommunen erzielt worden wären. Denn auch das Steuerabkommen Schweiz hat Rot/Grün - aus reiner Wahlkampftaktik - scheitern lassen. Wer wie Rot/Grün bis zu 10 Milliarden Euro von Steuersündern ausschlägt, dafür aber in Deutschland die Steuerehrlichen höher besteuern will, verabschiedet sich aus der Seriosität.
Deutsche Steuersünder können sich bei der SPD bedanken: Sie können auch weiterhin weitgehend ungestört ihr Schwarzgeld in der Schweiz parken. Deutsche Steuerforderungen verjähren nach und nach. Das Abkommen hätte hier hingegen für eine systematische Nachversteuerung der Vermögen in der Schweiz gesorgt. Diese Chance ist nun vertan. Stattdessen bleibt das Geld deutscher Steuersünder - abgesehen von Zufallsfunden - unversteuert in der Schweiz liegen.
Selbst in der Umweltpolitik ist kein Verlass mehr auf Rot/Grün. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem CO2-Gebäudesanierungs-maßnahmen von Hauseigentümer steuerlich gefördert werden sollten, wurde von Rot/Grün ebenfalls zum Scheitern gebracht. Dabei war die Koalition zu weitgehen¬den Entgegenkommen bereit, um die damit verbundenen Mindereinnahmen der Länder zu reduzieren.
Im Gegensatz zu der Opposition ist sich die Koalition ihrer umweltpolitischen Verantwortung allerdings bewusst. Die Bundesregierung hat daher die Absicht, als Alternative die CO2-Gebäudesanierungsprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) deutlich aufzustocken.
Hintergrund:
Rot/Grün und die von ihnen geführten Bundesländer haben wichtige steuerliche Vorhaben der Koalition am gestrigen Mittwoch im Vermittlungsausschuss zum Scheitern gebracht. Im Einzelnen betrifft dies:
Gesetz zum Abbau der kalten Progression: Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollte ein Teil der inflationsbedingten Steuermehreinnahmen zurückgegeben werden. Hierzu sollte der steuerliche Grundfreibetrag angehoben und die Tarifkurve entsprechend angepasst werden.
Im Vermittlungsausschuss war nur eine Verständigung auf die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages möglich.
Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden: Aufwendungen für energetische Sanierungsmaßnahmen sollten im Falle einer Einkunftserzielung über zehn Jahre im Rahmen der jeweiligen Einkunftsart abgeschrieben werden können. Steuerpflichtige, die das Objekt selbst nutzen, sollten die Aufwendungen wie Sonderausgaben in gleicher Weise geltend machen können.
Diesem Vorhaben haben die SPD und ihre Länder grundlegend die Zustimmung verweigert.
Steuerabkommen mit der Schweiz: Dieses hätte für eine Nachbesteuerung der Altgelder deutscher Steuersünder in der Schweiz gesorgt. Für das Kapitalvermögen (nicht bloß die Erträge) waren Steuersätze von 21 % bis 41 % vorgesehen. Für künftige Erträge sollte eine Abgeltungsbesteuerung nach deutschem Vorbild gelten.
Auch dieses Vorhaben ist gestern gescheitert.

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