13.12.2012 15:53 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Amnesty International

AMNESTY FÜR UNABHÄNGIGE UNTERSUCHUNGEN BEI RECHTSWIDRIGER POLIZEIGEWALT

Kurzfassung: AMNESTY FÜR UNABHÄNGIGE UNTERSUCHUNGEN BEI RECHTSWIDRIGER POLIZEIGEWALTMENSCHENRECHTSORGANISATION: TROTZ VERURTEILUNG FEHLT UMFASSENDE AUFKLÄRUNG IM FALL OURY JALLOH Nach der Verurteilung des Poliz ...
[Amnesty International - 13.12.2012] AMNESTY FÜR UNABHÄNGIGE UNTERSUCHUNGEN BEI RECHTSWIDRIGER POLIZEIGEWALT

MENSCHENRECHTSORGANISATION: TROTZ VERURTEILUNG FEHLT UMFASSENDE AUFKLÄRUNG IM FALL OURY JALLOH
Nach der Verurteilung des Polizisten zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro im Fall des Asylbewerbers Oury Jalloh hat Amnesty International erneut unabhängige Untersuchungen bei rechtswidriger Polizeigewalt gefordert. "Untersuchungsmechanismen, die unabhängig von Polizei und Staatsanwaltschaft agieren, können unparteiisch und umfassend ermitteln", sagt Verena Haan, Expertin für Polizei und Menschenrechte bei Amnesty International in Deutschland. Eine unabhängige Untersuchung könne sicherstellen, dass bei Fällen rechtswidriger Polizeigewalt nicht einseitig ermittelt werde.
Es sei bedauerlich, dass die Umstände, die zum Tod von Oury Jalloh führten, auch jetzt noch nicht umfassend aufgeklärt werden konnten. "Unklar bleibt die Brandursache und es ist vor allem nicht geklärt, warum die Ermittlungen so schleppend waren." Es bleibe ungeklärt, warum Beweismaterial verschwunden sei.
"Leider gibt es viele Einzelfälle, bei denen die Ermittlungen wie im Fall Oury Jalloh unbefriedigend bleiben", sagt Haan. Amnesty unterstützt deshalb auch die Forderungen der Vereinten Nationen und des Europarats nach Audio- und Videokontrollen von Polizeistationen nach strengen Vorgaben. "Solche Kontrollen sollen an allen Orten erfolgen, an denen sich Inhaftierte aufhalten, sofern dies nicht das Persönlichkeitsrecht oder das Recht auf vertrauliche Gespräche mit ihrem Rechtsbeistand oder Arzt verletzt", erklärt Haan. Ausschließlich unabhängige Ermittler, Beschwerdeführer und im Todesfall auch die Familien des Opfers dürften nach Anordnung eines Richters Zugriff auf die Aufzeichnungen haben.

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