14.12.2012 08:44 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Mit seinem Urteil entschied der Bundesgerichtshof (BGH) insoweit zugunsten von Anlegern, dass diesen unter Umständen Schadensersatzansprüche aufgrund von Prognosefehlern im Prospekt zustehen können.
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Autor der Pressemeldung "Schadensersatzansprüche für Anleger wegen falscher Voraussagen im Prospekt" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.