14.12.2012 08:50 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Laut BGH ist es möglich, dass sich aus dem Inhalt der die Gesellschaftsschuld begründenden Einigung Beschränkungen des Haftungsbetrages der einzelnen Gesellschafter ergeben.
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Autor der Pressemeldung "Bereits bestehende Gesellschaftsschulden auch von Verantwortlichkeit der Gesellschafter erfasst" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.