14.12.2012 09:09 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Rössner Rechtsanwälte
VR Bank Aalen: Mittelstand durch Zins- und Währungsgeschäfte geschädigt
Kurzfassung: VR Bank Aalen: Mittelstand durch Zins- und Währungsgeschäfte geschädigtEin "modernes Finanzinstrument zur Sicherung des aktuell günstigen Zinsniveaus" - so wurden ab 2008 durch die VR Bank Aalen s ...
[Rössner Rechtsanwälte - 14.12.2012] VR Bank Aalen: Mittelstand durch Zins- und Währungsgeschäfte geschädigt
Ein "modernes Finanzinstrument zur Sicherung des aktuell günstigen Zinsniveaus" - so wurden ab 2008 durch die VR Bank Aalen sog. Zins- und Währungsswaps vertrieben. Dabei wurden die von der DZ-Bank entwickelten Produkte in erster Linie mittelständischen Unternehmen aus dem Ostalpkreis angeboten. Diese sollten damit angeblich ihre Zinskosten aus bestehenden Darlehen senken und eine Zinssicherung erreichen. Dass diese Produkte aufgrund des bestehenden Wechselkursrisikos zwischen Schweizer Franken und Euro enorme Verlustrisiken beinhalten, blieb für die Kunden meist unbekannt. Erst gegen Ende der vereinbarten Laufzeiten (oft zehn Jahre und länger) zeigten sich dann die Schäden. In den bereits gegenüber der VR-Bank Aalen geltend gemachten Fällen verschwieg die Bank allerdings, was sie an diesen Geschäften verdiente. Die VR-Bank erhielt von der DZ-Bank satte Provisionen für die Vermittlung der Geschäfte. Provisionen, über die hätten aufgeklärt werden müssen.
Robert D. Buchmann von der Kanzlei Rössner in München betreut diese Fälle. Er erörtert: "Die Kunden sollten nicht glauben, dass sich der Schaden gegen Ende der Laufzeit wieder relativieren wird. So nämlich wird oft von den Banken bagatellisiert, wenn der Mandant die negative Entwicklung beanstandet. Von einem Drehen zum Vorteil des Kunden kann bei diesen Produkten nicht ausgegangen werden. Vielmehr sollte möglichst frühzeitig eine Rückabwicklung erstrebt werden, um die eigenen Bücher von dieser Belastung zu befreien."
Weitere Informationen:
Rössner Rechtsanwälte
Redwitzstr.4
81925 München
Tel. 089/9989220
www.roessner.de
Ein "modernes Finanzinstrument zur Sicherung des aktuell günstigen Zinsniveaus" - so wurden ab 2008 durch die VR Bank Aalen sog. Zins- und Währungsswaps vertrieben. Dabei wurden die von der DZ-Bank entwickelten Produkte in erster Linie mittelständischen Unternehmen aus dem Ostalpkreis angeboten. Diese sollten damit angeblich ihre Zinskosten aus bestehenden Darlehen senken und eine Zinssicherung erreichen. Dass diese Produkte aufgrund des bestehenden Wechselkursrisikos zwischen Schweizer Franken und Euro enorme Verlustrisiken beinhalten, blieb für die Kunden meist unbekannt. Erst gegen Ende der vereinbarten Laufzeiten (oft zehn Jahre und länger) zeigten sich dann die Schäden. In den bereits gegenüber der VR-Bank Aalen geltend gemachten Fällen verschwieg die Bank allerdings, was sie an diesen Geschäften verdiente. Die VR-Bank erhielt von der DZ-Bank satte Provisionen für die Vermittlung der Geschäfte. Provisionen, über die hätten aufgeklärt werden müssen.
Robert D. Buchmann von der Kanzlei Rössner in München betreut diese Fälle. Er erörtert: "Die Kunden sollten nicht glauben, dass sich der Schaden gegen Ende der Laufzeit wieder relativieren wird. So nämlich wird oft von den Banken bagatellisiert, wenn der Mandant die negative Entwicklung beanstandet. Von einem Drehen zum Vorteil des Kunden kann bei diesen Produkten nicht ausgegangen werden. Vielmehr sollte möglichst frühzeitig eine Rückabwicklung erstrebt werden, um die eigenen Bücher von dieser Belastung zu befreien."
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