Steuerbetrug bleibt attraktiver als Steuerehrlichkeit

  • Pressemitteilung der Firma Die Linke. im Bundestag, 25.02.2011
Pressemitteilung vom: 25.02.2011 von der Firma Die Linke. im Bundestag aus Berlin

Kurzfassung: "Der Vorschlag von CDU/CSU und FDP, die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung bis zu einem Betrag von 50.000 Euro ohne Sanktionen zu gewähren, ändert nichts daran, dass Steuerbetrug in Deutschland finanziell attraktiver ist als ...

[Die Linke. im Bundestag - 25.02.2011] Steuerbetrug bleibt attraktiver als Steuerehrlichkeit


"Der Vorschlag von CDU/CSU und FDP, die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung bis zu einem Betrag von 50.000 Euro ohne Sanktionen zu gewähren, ändert nichts daran, dass Steuerbetrug in Deutschland finanziell attraktiver ist als Steuerehrlichkeit, solange man sich selbst anzeigt. Das ist mit dem im Grundgesetz verbürgten Gleichheitsgrundsatz unvereinbar. Die Koalition vergibt hier ohne Not eine Chance, vorhandene Fehlanreize zu beseitigen", erklärt Richard Pitterle, für die Fraktion DIE LINKE und Mitglied im Finanzausschuss des Bundestages, zur Einigung der Koalition über den Umgang mit Steuerbetrügern. Pitterle weiter:

"Bürgerinnen und Bürger, die ihre Steuern ehrlich erklärt haben, aber mit der Zahlung in Verzug geraten, müssen einen Säumniszuschlag von zwölf Prozent im Jahr zahlen. Steuerkriminelle hingegen, die Steuern hinterzogen haben, müssen bei Selbstanzeige nur sechs Prozent Hinterziehungszinsen auf die hinterzogenen Steuern zahlen. Die säumigen Ehrlichen werden also doppelt so hoch belangt, wie die Betrüger.

Der vom Bundesrat geforderte Zuschlag von fünf Prozent auf den Hinterziehungsbetrag reicht nicht aus, um die vorhandene Gerechtigkeitslücke zu schließen und dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes Genüge zu tun. Die Absicht von Schwarz-Gelb, den Zuschlag bei Beträgen unter 50 000 Euro nicht anzuwenden, läuft gar auf fortgesetzte Ermunterung zum Steuerbetrug hinaus.

Dass die FDP behauptet, der Zuschlag sei ein verkappter Strafzuschlag und passe nicht zur strafbefreienden Erklärung, zeigt, wie egal ihr Steuerehrlichkeit und Steuergerechtigkeit sind. In Wirklichkeit hat der Zuschlag generalpräventiven Charakter, weil er zur Abgabe richtiger und vollständiger Steuererklärungen ermuntert. Sowohl Steuersäumige als auch Steuerkriminelle müssen mit denselben Zuschlägen belangt werden."

F.d.R. Christian Posselt


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