Staatssekretär Otto: Im Kampf gegen die Piraterie am Horn von Afrika dürfen wir nicht nachlassen

Kurzfassung: Staatssekretär Otto: Im Kampf gegen die Piraterie am Horn von Afrika dürfen wir nicht nachlassenIn der vergangenen Woche hat der Deutsche Bundestag einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem ein neues ...
[Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) - 19.12.2012] Staatssekretär Otto: Im Kampf gegen die Piraterie am Horn von Afrika dürfen wir nicht nachlassen

In der vergangenen Woche hat der Deutsche Bundestag einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem ein neues Zulassungsverfahren für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen eingeführt wird. Die Bundesregierung will damit den Schutz der deutschen Handelsflotte verbessern und den zum Teil bereits heute praktizierten Einsatz privater Sicherheitsunternehmen auf einen rechtlich sicheren Boden stellen.
Das Zulassungsverfahren ist Teil eines Gesamtkonzepts, mit dem gegen die Seepiraterie vorgegangen wird. Weitere Elemente sind die EU-geführte Operation Atalanta, an der auch die Deutsche Marine beteiligt ist, ebenso wie der Einsatz von immer effektiveren Abwehrmechanismen auf den Schiffen. Die Maßnahmen zeigen positive Wirkungen. Am Horn von Afrika ist nach NATO-Angaben in der zweiten Hälfte 2012 kein einziges Schiff entführt worden.
Hans-Joachim Otto, der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie: "Die Tatsache, dass in der zweiten Hälfte 2012 kein Schiff entführt wurde, ist außerordentlich erfreulich. Die Sicherheit der Schiffsbesatzungen hat für die Bundesregierung allerhöchste Priorität. Deshalb dürfen wir in unseren Anstrengungen bei der Piraterieabwehr nicht nachlassen. Mit dem Zulassungsverfahren für private bewaffnete Sicherheitskräfte auf Seeschiffen schafft die Bundesregierung die notwendige Rechtssicherheit. Dies war und ist auch ein Anliegen der Reeder, die eine solche Regelung gefordert haben. Wir arbeiten derzeit mit Hochdruck und unter enger Einbindung der betroffenen Wirtschaft an der zugehörigen Rechtsverordnung. Sicherheitsunternehmen und Reeder sollen damit baldmöglichst Klarheit über die Details des Verfahrens haben."
Das vorgesehene Zulassungsverfahren orientiert sich eng an den Anforderungen, die die Internationale Schifffahrtsorganisation (IMO) in ihren Empfehlungen aufgestellt hat. Am 1. Februar soll der Gesetzentwurf im Bundesrat beschlossen werden.
Deutschland besitzt die drittgrößte Handelsflotte der Welt und die weltweit größte Containerschiffsflotte. Allein in der Seeschifffahrt sind rund 95.000 Menschen beschäftigt.

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