SPD fordert gesetzliche Festschreibung der Netzneutralitaet

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 25.02.2011
Pressemitteilung vom: 25.02.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Anlaesslich der heutigen Beratungen der Antraege zum Erhalt der Netzneutralitaet erklaert der zustaendige Berichterstatter der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Technologie der SPD-Bundestagsfraktion Martin Doermann: Der Netzneutralitaet kommt eine ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 25.02.2011] SPD fordert gesetzliche Festschreibung der Netzneutralitaet


Anlaesslich der heutigen Beratungen der Antraege zum Erhalt der Netzneutralitaet erklaert der zustaendige Berichterstatter der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Technologie der SPD-Bundestagsfraktion Martin Doermann:

Der Netzneutralitaet kommt eine zentrale Bedeutung fuer die Zukunft des Internet zu. Die SPD setzt sich dafuer ein, dass der Charakter des Internet als freies und offenes Medium bewahrt und gestaerkt wird. Wir werden jeglicher Form der Diskriminierung im Netz entschieden entgegen treten und setzen uns fuer eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralitaet ein. Die SPD-Bundestagsfraktion wird daher in den naechsten Wochen einen eigenen Antrag zu den anstehenden Beratungen in den Ausschuessen einbringen.

Im Referentenentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes taucht der Begriff Netzneutralitaet im Gesetzestext nicht einmal auf. Die vorgesehenen Regelungen sind lediglich die Uebernahme der ebenfalls sehr unverbindlichen europaeischen Vorgaben. Zur Sicherstellung der Netzneutralitaet sind diese jedoch unzureichend.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafuer ein, dass Netzneutralitaet als eines der Regulierungsziele aufgenommen wird. Darueber hinaus muss es ein ausdrueckliches Diskriminierungsverbot fuer den Datentransport im Internet geben, um das Verlangsamen, Benachteiligen oder Blockieren von Inhalten, Diensten oder Diensteanbietern zu verhindern. Auch darf es eine Inhaltskontrolle durch Netzbetreiber nicht geben.

Den Netzbetreibern muessen Informations- und Transparenzverpflichtungen gegenueber der Bundesnetzagentur sowie den uebrigen Marktbeteiligten, also insbesondere den Diensteanbietern und Endkunden auferlegt werden, um so die notwendigen Informationen ueber Massnahmen zu Zwecken des Netzwerkmanagements erlangen zu koennen. Zusaetzlich muss den Kunden ein Sonderkuendigungsrecht eingeraeumt werden, falls ihr Anbieter nach Feststellung eines Verstosses gegen Netzneutralitaet durch die Bundesnetzagentur diesen nicht unverzueglich abstellt.

Darueber hinaus muss aus unserer Sicht die Bundesnetzagentur ermaechtigt werden, die Sicherstellung der Netzneutralitaet zu ueberpruefen und Verstoesse wirksam zu sanktionieren. Ausserdem geht es darum, auf europaeischer und internationaler Ebene darauf hinzuwirken, dass die Prinzipien der Netzneutralitaet in supranationalem Recht verankert werden. Wesentliche Voraussetzung zur Sicherstellung einer breitbandigen Grundversorgung der Bevoelkerung und zur Vermeidung von Kapazitaetsengpaessen ist die flaechendeckende Versorgung mit Breitbandinternet. Diese muss entschiedener als bisher vorangetrieben werden.

Das "Best-Effort"-Internet und Netzneutralitaet schaffen Innovationsraeume und sind Garant fuer den Erfolg des Internet sowie fuer eine dynamische wirtschaftliche Entwicklung. Dies hat die Expertenkommission fuer Forschung und Innovation (EFI) erst in ihrem am Mittwoch vorgestellten Jahresgutachten 2011 ausdruecklich bekraeftigt und den von der Bundesregierung vorgelegten Referentenentwurf als unzureichend kritisiert. Wir duerfen uns nicht allein auf das "freie Spiel der Kraefte" verlassen. Die technischen Moeglichkeiten des Eingriffs und der unsachgemaessen Steuerung sind zu naheliegend, moegliche Folgen zu gravierend, um Netzneutralitaet nur als Fussnote der Internetkommunikation zu verstehen.


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