Kommunen nutzen die Instrumente des Baugesetzbuches
- Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 25.02.2011
Pressemitteilung vom: 25.02.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin
Kurzfassung: Gemeinden können in Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten am besten entscheiden Zur aktuellen Debatte über die Änderung des Baugesetzbuches in § 35 (Außenbereich der Gemeinden) erklärt der kommunalpolitische Sprecher der ...
[CDU/CSU-Fraktion - 25.02.2011] Kommunen nutzen die Instrumente des Baugesetzbuches
Gemeinden können in Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten am besten entscheiden
Zur aktuellen Debatte über die Änderung des Baugesetzbuches in § 35 (Außenbereich der Gemeinden) erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz:
"In diesem Jahr wollen wir das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO), wie im Koalitionsvertrag verankert, umfassend prüfen und an die Entwicklung anpassen. Das geltende Bau- und Planungsrecht hat sich bewährt und wird von den Städten und Gemeinden in hohem Maße akzeptiert. Im Wesentlichen wird es bei der Novellierung deshalb darum gehen, die bestehenden Planungsinstrumente fortzuschreiben.
Für das Bauen im Außenbereich haben die Kommunen schon heute einen Instrumentenkasten, aus dem sie auswählen können. Von der Aufstellung eines einfachen Bebauungsplans für den Außenbereich, über die Aufstellung mehrerer Bebauungspläne, die den Außenbereich der Gemeinde ganz oder teilweise erfassen, bis zur Ausweisung von Sondergebieten in Bebauungsplänen für gewerbliche Tierhaltungsbetriebe.
Ansiedlungen von Anlagen der Intensivtierhaltung haben in bestimmten Regionen im planungsrechtlichen Außenbereich stark zugenommen. Wie mit der Problematik umgegangen wird, können die Gemeinden in Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten am besten entscheiden. Zum Beispiel sind im Landkreis Emsland derzeit mehrere Gemeinden dabei, mit den Instrumenten der geltenden Bauleitplanung die Entwicklung größerer Anlagen zur Haltung von Tieren zu steuern.
Unabhängig davon werden wir das Thema mit in die Beratungen zum BauGB aufnehmen und – wenn notwendig – auch Lösungen finden. Es ist unsere politische Aufgabe, das Für und Wider sorgfältig im parlamentarischen Verfahren abzuwägen. Und das werden wir tun.
Neben dem Außenbereich muss bei der Novellierung des Bau- und Planungsrechts auch der Innenbereich stärker Berücksichtigung finden. Innenstädte und Ortskerne sind die Schlüssel für eine gute Stadtentwicklung. Urbanität und Baukultur setzen den qualitativen Anspruch für eine attraktive Kommune, in der man gerne lebt.
Und schließlich sollen die Planungs- und Genehmigungsverfahren weiter beschleunigt werden. Dies wird zu Kostenentlastungen vor allem im kommunalen Bereich führen.
Es ist im Planungsrecht eine gute Tradition, mit ausgewählten unterschiedlichen Städten, Gemeinden und Kreisen zur Vorbereitung des Gesetzgebungsverfahrens die Auswirkungen der beabsichtigten Änderungen zu erproben.
Im Gegensatz zu den Grünen wollen wir das Bau- und Planungsrecht nicht gestückelt, sondern im Zusammenhang beraten und in diesem Jahr zum Abschluss bringen. Das ist für die, die in den Kommunen damit arbeiten müssen, der bessere Weg."
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
Gemeinden können in Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten am besten entscheiden
Zur aktuellen Debatte über die Änderung des Baugesetzbuches in § 35 (Außenbereich der Gemeinden) erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz:
"In diesem Jahr wollen wir das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO), wie im Koalitionsvertrag verankert, umfassend prüfen und an die Entwicklung anpassen. Das geltende Bau- und Planungsrecht hat sich bewährt und wird von den Städten und Gemeinden in hohem Maße akzeptiert. Im Wesentlichen wird es bei der Novellierung deshalb darum gehen, die bestehenden Planungsinstrumente fortzuschreiben.
Für das Bauen im Außenbereich haben die Kommunen schon heute einen Instrumentenkasten, aus dem sie auswählen können. Von der Aufstellung eines einfachen Bebauungsplans für den Außenbereich, über die Aufstellung mehrerer Bebauungspläne, die den Außenbereich der Gemeinde ganz oder teilweise erfassen, bis zur Ausweisung von Sondergebieten in Bebauungsplänen für gewerbliche Tierhaltungsbetriebe.
Ansiedlungen von Anlagen der Intensivtierhaltung haben in bestimmten Regionen im planungsrechtlichen Außenbereich stark zugenommen. Wie mit der Problematik umgegangen wird, können die Gemeinden in Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten am besten entscheiden. Zum Beispiel sind im Landkreis Emsland derzeit mehrere Gemeinden dabei, mit den Instrumenten der geltenden Bauleitplanung die Entwicklung größerer Anlagen zur Haltung von Tieren zu steuern.
Unabhängig davon werden wir das Thema mit in die Beratungen zum BauGB aufnehmen und – wenn notwendig – auch Lösungen finden. Es ist unsere politische Aufgabe, das Für und Wider sorgfältig im parlamentarischen Verfahren abzuwägen. Und das werden wir tun.
Neben dem Außenbereich muss bei der Novellierung des Bau- und Planungsrechts auch der Innenbereich stärker Berücksichtigung finden. Innenstädte und Ortskerne sind die Schlüssel für eine gute Stadtentwicklung. Urbanität und Baukultur setzen den qualitativen Anspruch für eine attraktive Kommune, in der man gerne lebt.
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Über CDU/CSU-Fraktion:
CDU
Die Christlich Demokratische Union Deutschlands ist die Volkspartei der Mitte. Wir wenden uns an Menschen aus allen Schichten und Gruppen unseres Landes.
Grundlage unserer Politik ist das christliche Verständnis vom Menschen und seiner Verantwortung vor Gott. Unsere Grundwerte Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit sind daraus abgeleitet. Die CDU ist für jeden offen, der die Würde und Freiheit aller Menschen und die daraus abgeleiteten Grundüberzeugungen unserer Politik bejaht.
Die CDU Deutschlands steht für die freiheitliche und rechtsstaatliche Demokratie, für die Soziale und Ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung Deutschlands in die westliche Werte- und Verteidigungsgemeinschaft, für die Einheit der Nation und die Einigung Europas.
Ein menschlicher, an christlichen Werten ausgerichteter Kurs: Das sind Kompaß und Richtmaß unserer Politik. Auf dieser Grundlage treten wir an, unser Gemeinwesen in der sich verändernden Welt weiterzuentwickeln. Wir werden diesen Weg mit Mut und Tatkraft gehen, um unseren Kindern und Enkeln für ihre Zukunft im 21. Jahrhundert alle Chancen zu geben.
CSU
Wurzeln und Auftrag der CSU-Landesgruppe sind eng verknüpft mit der deutschen und bayerischen Parteiengeschichte.
Die CSU-Landesgruppe ist als Zusammenschluss der Abgeordneten der CSU im Deutschen Bundestag institutionelle Basis und Kraftzentrum des bundespolitischen Gestaltungsanspruchs, der sich zu keiner Zeit ausschließlich auf die Durchsetzung bayerischer Interessen im Bund bezog, sondern immer Politik für ganz Deutschland bedeutete. Von Anfang an haben daher Mitglieder der CSU-Landesgruppe in unionsgeführten Bundeskabinetten Regierungsverantwortung übernommen.
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