19.12.2012 11:07 Uhr in Auto & Motorrad von ADAC
Scharfe Kontrollen gegen Mautpreller
Kurzfassung: Scharfe Kontrollen gegen Mautpreller Österreich - ADAC: Vignette sitzt innen links an der Windschutzscheibe richtigDie österreichische Autobahnbetreibergesellschaft ASFINAG kontrolliert seit geraume ...
[ADAC - 19.12.2012] Scharfe Kontrollen gegen Mautpreller
Österreich - ADAC: Vignette sitzt innen links an der Windschutzscheibe richtig
Die österreichische Autobahnbetreibergesellschaft ASFINAG kontrolliert seit geraumer Zeit auch mittels mobiler Überwachungsanlagen ganz gezielt, ob eine Vignette im Auto vorhanden ist. Bei dieser automatischen Überwachung wird jedes vorbeifahrende Fahrzeug fotografiert. Zusätzlich wird von der Windschutzscheibe ein hochauflösendes Foto produziert. Wer unnötigem Ärger aus dem Weg gehen möchte, sollte laut ADAC die aktuelle Vignette ordnungsgemäß anbringen: Richtig angebracht ist das "Pickerl" innen direkt an der Windschutzscheibe im linken vorderen Bereich. Tabu ist eine Anbringung hinter einem eventuell vorhandenen Tönungsstreifen. Die Vignette gilt immer nur für ein Fahrzeug und ist nicht übertragbar. Eine Mehrfachverwendung ist damit nicht zulässig, Verstöße dagegen werden in Österreich teuer.
Wer ohne gültige Vignette erwischt wird, muss im Regelfall zur Vermeidung eines Bußgeldverfahrens eine sogenannte Ersatzmaut bezahlen. Die Höhe der Ersatzmaut beträgt bei Pkw bis 3,5 Tonnen 120 Euro. Wird dagegen eine bereits geklebte Vignette abgelöst und (z.B. an einem anderen Fahrzeug) wieder verwendet, wird es teurer: Dann sind sogar 240 Euro Ersatzmaut fällig.
Wird die Ersatzmaut nicht bezahlt, erstattet die ASFINAG Anzeige und leitet ein Bußgeldverfahren (in Österreich: Verwaltungsstrafverfahren) ein. Dann droht eine Geldbuße von mindestens 300 bis maximal 3 000 Euro. Die österreichische Behörde sendet den Bußgeldbescheid (Strafverfügung) direkt an die Heimatadresse des betroffenen deutschen Autofahrers. Kommt dieser der Bußgeldforderung nicht nach, kann diese hierzulande zwangsweise eingetrieben, also vollstreckt werden.
Bei Motorrädern muss die Vignette gut sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Bestandteil des Motorrades, etwa dem Tank, angeklebt werden. Wird ein Motorradfahrer ohne erwischt, ist eine Ersatzmaut von 65 Euro fällig. Bei einer wiederverwendeten Vignette müssen Motorradfahrer 130 Euro bezahlen.
Katharina Bauer
Recht / Verlag / Luftrettung
M katharina.bauer@adac.de
T (0 89) 76 76-24 12
F (0 89) 76 76-28 01
Österreich - ADAC: Vignette sitzt innen links an der Windschutzscheibe richtig
Die österreichische Autobahnbetreibergesellschaft ASFINAG kontrolliert seit geraumer Zeit auch mittels mobiler Überwachungsanlagen ganz gezielt, ob eine Vignette im Auto vorhanden ist. Bei dieser automatischen Überwachung wird jedes vorbeifahrende Fahrzeug fotografiert. Zusätzlich wird von der Windschutzscheibe ein hochauflösendes Foto produziert. Wer unnötigem Ärger aus dem Weg gehen möchte, sollte laut ADAC die aktuelle Vignette ordnungsgemäß anbringen: Richtig angebracht ist das "Pickerl" innen direkt an der Windschutzscheibe im linken vorderen Bereich. Tabu ist eine Anbringung hinter einem eventuell vorhandenen Tönungsstreifen. Die Vignette gilt immer nur für ein Fahrzeug und ist nicht übertragbar. Eine Mehrfachverwendung ist damit nicht zulässig, Verstöße dagegen werden in Österreich teuer.
Wer ohne gültige Vignette erwischt wird, muss im Regelfall zur Vermeidung eines Bußgeldverfahrens eine sogenannte Ersatzmaut bezahlen. Die Höhe der Ersatzmaut beträgt bei Pkw bis 3,5 Tonnen 120 Euro. Wird dagegen eine bereits geklebte Vignette abgelöst und (z.B. an einem anderen Fahrzeug) wieder verwendet, wird es teurer: Dann sind sogar 240 Euro Ersatzmaut fällig.
Wird die Ersatzmaut nicht bezahlt, erstattet die ASFINAG Anzeige und leitet ein Bußgeldverfahren (in Österreich: Verwaltungsstrafverfahren) ein. Dann droht eine Geldbuße von mindestens 300 bis maximal 3 000 Euro. Die österreichische Behörde sendet den Bußgeldbescheid (Strafverfügung) direkt an die Heimatadresse des betroffenen deutschen Autofahrers. Kommt dieser der Bußgeldforderung nicht nach, kann diese hierzulande zwangsweise eingetrieben, also vollstreckt werden.
Bei Motorrädern muss die Vignette gut sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Bestandteil des Motorrades, etwa dem Tank, angeklebt werden. Wird ein Motorradfahrer ohne erwischt, ist eine Ersatzmaut von 65 Euro fällig. Bei einer wiederverwendeten Vignette müssen Motorradfahrer 130 Euro bezahlen.
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