Honoraranlageberatungsgesetz der Bundesregierung- eine einzige Enttäuschung

Kurzfassung: Honoraranlageberatungsgesetz der Bundesregierung- eine einzige EnttäuschungAnlässlich der heutigen Verabschiedung des Honoraranlageberatungsgesetzes durch das Bundeskabinett erklärt der zuständige ...
[SPD-Bundestagsfraktion - 19.12.2012] Honoraranlageberatungsgesetz der Bundesregierung- eine einzige Enttäuschung

Anlässlich der heutigen Verabschiedung des Honoraranlageberatungsgesetzes durch das Bundeskabinett erklärt der zuständige Berichterstatter der Arbeitsgruppe Finanzen der SPD-Bundestagsfraktion Carsten Sieling:
Das vollmundig angekündigte und von der Bundesregierung heute beschlossene Gesetz zur Honorarberatung ist eine einzige Enttäuschung. Wird dieser Entwurf Realität, wird die Honorarberatung auch in Zukunft ein Nischendasein fristen müssen.
Statt für Anlegerinnen und Anleger für begriffliche Klarheit zu sorgen, schafft die Bundesregierung durch Wortakrobatik neue Intransparenz. Statt eindeutig zwischen Honorarberatung und provisionsbasierter Vermittlung zu trennen, sind mit dem Gesetzentwurf neue Fehlanreize bei der Beratung vorprogrammiert.
Es ist unverständlich, warum die Bundesregierung nicht endlich ein umfassendes und klares Berufsbild der Honorarberatung schafft: wer Provisionen erhält, der vermittelt, wer unabhängig auf Honorarbasis tätig ist, der berät. Auch auf europäischer Ebene wird dies im Rahmen der Umsetzung der europäischen Finanzmarktrichtlinie (MiFID) klarer unterschieden.
Statt dessen wird mit dem Gesetzentwurf allein die neue Wortkreation des "Honorar-Anlageberaters" geschützt. Es kann aber nicht sein, dass Vermittler, die allein vom Verkauf von Finanzprodukten profitieren, sich weiterhin beispielsweise "Anlageberater" nennen dürfen.
Es ist völlig inakzeptabel, dass die Bundesregierung die Honorarberatung nur für einen Teilbereich der Finanzprodukte reguliert und nicht auf eine einheitliche Lösung für alle Finanzprodukte setzt. Das wäre im Interesse der Anlegerinnen und Anleger, die sich dann darauf verlassen könnten, dass ihr Honorarberater ein umfassendes Produktwissen hat.
Die vorgesehene Möglichkeit der Provisionsdurchleitung schafft zusätzliche Fehlanreize. So werden die Anleger viel eher auf die höchste Provision schauen, die sie durchgeleitet bekommen, als auf das optimale Produkt. Echte Nettotarife sind aber möglich.
Auch im Bereich der freien Finanzanlagenvermittler bleibt vieles beim Alten: Vor allem verzichtet die Bundesregierung trotz vielfacher Kritik weiter auf eine Beaufsichtigung des Marktes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). So wird das Schutzniveau der Anlegerinnen und Anleger auch in Zukunft davon abhängen, wo sie sich beraten lassen- in der Bank oder beim freien Vermittler.
Wer mehr als ein Jahr nach dem Eckpunktepapier von Ministerin Aigner zur Honorarberatung endlich einen überzeugenden Vorschlag der Bundesregierung erwartet hat, wird mehr als enttäuscht.
Die SPD hat schon vor Monaten ein eigenes Konzept zur Stärkung der Honorarberatung vorgelegt. In der kommenden parlamentarischen Beratung werden wir versuchen, in diesem Sinne die Koalitionsfraktionen zu überzeugen.

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