19.12.2012 14:54 Uhr in Gesellschaft & Familie von SPD-Bundestagsfraktion
Adoptionrecht für alle Homo-Ehen: Justizministerin muss endlich Gesetz vorlegen
Kurzfassung: Adoptionrecht für alle Homo-Ehen: Justizministerin muss endlich Gesetz vorlegenZur Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über das Adoptionsrecht homosexueller Paare erklärt die stellvertretende ...
[SPD-Bundestagsfraktion - 19.12.2012] Adoptionrecht für alle Homo-Ehen: Justizministerin muss endlich Gesetz vorlegen
Zur Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über das Adoptionsrecht homosexueller Paare erklärt die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Christine Lambrecht:
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert, dass die schwarz-gelbe Regierung endlich ein Gesetz vorlegt, das allen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern ermöglicht, ein Kind zu adoptieren. Es ist nicht länger hinnehmbar, dass adoptionswillige Schwule und Lesben eine höchstrichterliche Einzelfallentscheidung erzwingen müssen.
Die Justizministerin ist unfähig und unglaubwürdig, wenn sie einerseits behauptet, für ein generelles Adoptionsrecht homosexueller Partnerschaften einzutreten, andererseits aber kein Gesetz vorlegt, sondern wegen der Koalitionsquerelen lediglich darauf hofft, dass die Union bei einem entsprechenden Urteil der Karlsruher Richter einer Gesetzesvorlage eventuell zustimmt.
Nach geltender Rechtslage können Ehegatten das Kind des Anderen auch dann adoptieren, wenn der es vorher selbst adoptiert hatte. Diese so genannte Sukzessivadoption ist zulässig, weil es der erheblichen Verbesserung der Rechtsstellung des leiblichen Kindes dient. Schwulen oder lesbischen Lebenspartnern ist dieser Weg bislang verwehrt. Es ist nicht einzusehen, warum das für nicht leibliche Kinder ausgeschlossen sein soll. Unter anderem deshalb prüft das Bundesverfassungsgericht derzeit, ob das Verbot der Sukzessivadoption mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Mit der Gleichstellung auf Basis von Gerichtsurteilen muss endlich Schluss sein. Das gilt bei der Adoptionsmöglichkeit für Schwule und lesbische Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben. Das gilt auch bei der steuerlichen Gleichstellung, auf die Homo-Ehen immer noch warten. Wer gleiche Pflichten übernimmt, muss endlich auch gleiche gesetzliche Rechte bekommen.
SPD-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/227-5 22 82
Telefax: 030/227-5 68 69
Mail: presse@spdfraktion.de
URL: http://www.spdfraktion.de
Zur Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über das Adoptionsrecht homosexueller Paare erklärt die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Christine Lambrecht:
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert, dass die schwarz-gelbe Regierung endlich ein Gesetz vorlegt, das allen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern ermöglicht, ein Kind zu adoptieren. Es ist nicht länger hinnehmbar, dass adoptionswillige Schwule und Lesben eine höchstrichterliche Einzelfallentscheidung erzwingen müssen.
Die Justizministerin ist unfähig und unglaubwürdig, wenn sie einerseits behauptet, für ein generelles Adoptionsrecht homosexueller Partnerschaften einzutreten, andererseits aber kein Gesetz vorlegt, sondern wegen der Koalitionsquerelen lediglich darauf hofft, dass die Union bei einem entsprechenden Urteil der Karlsruher Richter einer Gesetzesvorlage eventuell zustimmt.
Nach geltender Rechtslage können Ehegatten das Kind des Anderen auch dann adoptieren, wenn der es vorher selbst adoptiert hatte. Diese so genannte Sukzessivadoption ist zulässig, weil es der erheblichen Verbesserung der Rechtsstellung des leiblichen Kindes dient. Schwulen oder lesbischen Lebenspartnern ist dieser Weg bislang verwehrt. Es ist nicht einzusehen, warum das für nicht leibliche Kinder ausgeschlossen sein soll. Unter anderem deshalb prüft das Bundesverfassungsgericht derzeit, ob das Verbot der Sukzessivadoption mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Mit der Gleichstellung auf Basis von Gerichtsurteilen muss endlich Schluss sein. Das gilt bei der Adoptionsmöglichkeit für Schwule und lesbische Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben. Das gilt auch bei der steuerlichen Gleichstellung, auf die Homo-Ehen immer noch warten. Wer gleiche Pflichten übernimmt, muss endlich auch gleiche gesetzliche Rechte bekommen.
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