20.12.2012 08:53 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Schifffahrtskrise macht auch vor dem DS-Fonds Nr. 112 VLCC Mercury Glory nicht halt
Schifffahrtskrise macht auch vor dem DS-Fonds Nr. 112 VLCC Mercury Glory nicht haltKurzfassung: Die Schifffahrtskrise soll ihre Spuren auch beim Rohöltanker Mercury Glory hinterlassen haben.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 20.12.2012] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Die Probleme auf dem Schiffsmarkt sollen aus einer geringen Nachfrage an Schiffstransporten bei gleichzeitigem Überangebot an Transportkapazität und den daraus resultierenden niedrigen Charterraten entstehen. Von diesen Problemen sollen auch zahlreiche der Dr. Peters Schiffsfonds betroffen sein. Jetzt können auch Anleger des Dr. Peters Schiffsfonds DS-Fonds Nr.112 VLCC Mercury Glory Zweifel haben, ob sie die bereits in den Fonds investierten 45,2 Mio. EUR wiedersehen. Die Anleger haben häufig in Schiffsfonds als sichere Anlagen investiert. Aufgrund der zahlreichen Probleme bei den Schiffsfonds, könnten jetzt schwerwiegende Folgen auf die Anleger zukommen.
Der DS-Fonds Nr. 112 Mercury Glory soll 2011 nur 61 % der ursprünglich erwarteten Chartereinnahmen erzielt haben. Unter Umständen könnte es jetzt sogar dazu kommen, dass die Anleger bisher erhaltene Ausschüttungen zurückzahlen müssen, sollte sich die Lage des Fonds weiter verschlechtern. Sollte es zu einer Insolvenz des Fonds kommen, könnte den Anlegern im schlimmsten Fall sogar ein Totalverlust ihrer Einlagen drohen.
Zahlreiche Anleger sollen oft gar nicht mit der Rückzahlung von Ausschüttungen oder dem Totalverlust ihrer Anlagen rechnen. Dies hat seine Gründe häufig in der mangelnden Aufklärung der Anleger über die Risiken der gewählten Anlagen. Werden Anleger - wie beim DS-Fonds Nr. 112- Kommanditisten einer Kapitalgesellschaft, könnten diese im Falle einer Insolvenz des Fonds ihre Einlagen komplett verlieren oder vom Insolvenzverwalter aufgefordert werden, bereits geleistete Ausschüttungen die von den Gewinnen nicht gedeckt waren, zurückzuzahlen.
Anleger können bei mangelnder Aufklärung über das Totalverlustrisiko oder bei Falschberatung unter Umständen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen das beratende Institut geltend machen. Besteht ein solcher Schadensersatzanspruch, können die Anleger eventuell sogar die gesamte Einlagesumme zurückerhalten und sich somit weitestgehend schadlos halten.
Die Anleger solcher Schiffsfonds sollten den Verlust ihrer Einlagen nicht tatenlos hinnehmen. Ein im Kapitalmarktrecht tätiger Rechtsanwalt prüft umfassend und für den Einzelfall, ob eventuell Schadensersatzansprüche der Anleger bestehen.
Wegen der unter Umständen kurzen Verjährungsfristen sollten Anleger sich umgehend durch einen im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt beraten lassen.
http://www.grprainer.com/Dr-Peters-Schiffsfonds.html
Der DS-Fonds Nr. 112 Mercury Glory soll 2011 nur 61 % der ursprünglich erwarteten Chartereinnahmen erzielt haben. Unter Umständen könnte es jetzt sogar dazu kommen, dass die Anleger bisher erhaltene Ausschüttungen zurückzahlen müssen, sollte sich die Lage des Fonds weiter verschlechtern. Sollte es zu einer Insolvenz des Fonds kommen, könnte den Anlegern im schlimmsten Fall sogar ein Totalverlust ihrer Einlagen drohen.
Zahlreiche Anleger sollen oft gar nicht mit der Rückzahlung von Ausschüttungen oder dem Totalverlust ihrer Anlagen rechnen. Dies hat seine Gründe häufig in der mangelnden Aufklärung der Anleger über die Risiken der gewählten Anlagen. Werden Anleger - wie beim DS-Fonds Nr. 112- Kommanditisten einer Kapitalgesellschaft, könnten diese im Falle einer Insolvenz des Fonds ihre Einlagen komplett verlieren oder vom Insolvenzverwalter aufgefordert werden, bereits geleistete Ausschüttungen die von den Gewinnen nicht gedeckt waren, zurückzuzahlen.
Anleger können bei mangelnder Aufklärung über das Totalverlustrisiko oder bei Falschberatung unter Umständen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen das beratende Institut geltend machen. Besteht ein solcher Schadensersatzanspruch, können die Anleger eventuell sogar die gesamte Einlagesumme zurückerhalten und sich somit weitestgehend schadlos halten.
Die Anleger solcher Schiffsfonds sollten den Verlust ihrer Einlagen nicht tatenlos hinnehmen. Ein im Kapitalmarktrecht tätiger Rechtsanwalt prüft umfassend und für den Einzelfall, ob eventuell Schadensersatzansprüche der Anleger bestehen.
Wegen der unter Umständen kurzen Verjährungsfristen sollten Anleger sich umgehend durch einen im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt beraten lassen.
http://www.grprainer.com/Dr-Peters-Schiffsfonds.html
Weitere Informationen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
03.09.2014 Filmfonds: Happy End im Steuerstreit?
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Herr M Rainer
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Permanentlinks
https://www.prmaximus.de/67395GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Schifffahrtskrise macht auch vor dem DS-Fonds Nr. 112 VLCC Mercury Glory nicht halt" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Schifffahrtskrise macht auch vor dem DS-Fonds Nr. 112 VLCC Mercury Glory nicht halt" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.