20.12.2012 09:17 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Deutsche Bahn AG
DB reicht Klage gegen Schienenkartell ein
Kurzfassung: DB reicht Klage gegen Schienenkartell einDie Deutsche Bahn hat beim Landgericht Frankfurt/Main Klage gegen Beteiligte des sogenannten Schienenkartells erhoben. In der Klageschrift werden Schadensersat ...
[Deutsche Bahn AG - 20.12.2012] DB reicht Klage gegen Schienenkartell ein
Die Deutsche Bahn hat beim Landgericht Frankfurt/Main Klage gegen Beteiligte des sogenannten Schienenkartells erhoben. In der Klageschrift werden Schadensersatzansprüche gegen die Unternehmen wegen der illegalen Preisabsprachen beim Verkauf von Schienen an die Deutsche Bahn geltend gemacht.
"In den vergangenen Monaten haben wir an die Einsicht der Kartellanten appelliert und erwartet, zu einer gütlichen Einigung zu kommen. Bisher können wir bei den verklagten Unternehmen keine zielführende Mitwirkung an einem Vergleich feststellen. Einige haben sogar die Gespräche mit uns abgebrochen. Und das, obwohl zweifelsfrei feststeht, dass sie die Bahn geschädigt haben", sagt Gerd Becht, Vorstand Compliance, Datenschutz, Recht und Konzernsicherheit der Deutschen Bahn. "Daher sehen wir uns veranlasst, die Ansprüche gerichtlich geltend zu machen", so Becht weiter.
Die Bahn sieht sehr gute Erfolgschancen für eine Klage. Grund: Das Landgericht Frankfurt/Main ist an die Feststellungen des Bundeskartellamtes gebunden. Die gerichtliche Auseinandersetzung kann sich deshalb auf die Höhe des Schadensersatzes beschränken.
Das Bundeskartellamt hatte in seinen Bußgeldbescheiden vom 5. Juli 2011 festgestellt, dass die beteiligten Unternehmen in den Jahren 2001 bis 2011 illegal Quoten und Preise für Schienenlieferungen an die Deutsche Bahn abgesprochen hatten. Die Kartellbeteiligten hatten hierfür Bußgelder von insgesamt € 124,5 Mio. akzeptiert.
Da die Schieneninfrastruktur zum weit überwiegenden Teil durch Mittel des Bundes und weiterer Zuwendungsgeber finanziert wird, vertritt die Deutsche Bahn bei dieser Klage vor allem die Interessen der Steuerzahler. Um dies möglich zu machen, haben die Zuwendungsgeber ihre möglichen eigenen Ansprüche gegen die Kartellanten an die Bahn abgetreten. Ein Großteil des zu erwartenden Schadensersatzes wird also zurück in die öffentlichen Haushalte fließen.
Bei den Beklagten handelt es sich um Gesellschaften der Unternehmensgruppen ThyssenKrupp, Moravia Steel und Vossloh sowie um den ehemaligen Eigentümer der Vossloh-Tochtergesellschaft Stahlberg Roensch GmbH.
Deutsche Bahn AG
Potsdamer Platz 2
10785 Berlin
Deutschland
Telefon: 0 30 / 2 97 - 0
Telefax: 0 30 / 2 97 - 6 19 19
Mail: info@bahn.de
URL: http://www.bahn.de
Die Deutsche Bahn hat beim Landgericht Frankfurt/Main Klage gegen Beteiligte des sogenannten Schienenkartells erhoben. In der Klageschrift werden Schadensersatzansprüche gegen die Unternehmen wegen der illegalen Preisabsprachen beim Verkauf von Schienen an die Deutsche Bahn geltend gemacht.
"In den vergangenen Monaten haben wir an die Einsicht der Kartellanten appelliert und erwartet, zu einer gütlichen Einigung zu kommen. Bisher können wir bei den verklagten Unternehmen keine zielführende Mitwirkung an einem Vergleich feststellen. Einige haben sogar die Gespräche mit uns abgebrochen. Und das, obwohl zweifelsfrei feststeht, dass sie die Bahn geschädigt haben", sagt Gerd Becht, Vorstand Compliance, Datenschutz, Recht und Konzernsicherheit der Deutschen Bahn. "Daher sehen wir uns veranlasst, die Ansprüche gerichtlich geltend zu machen", so Becht weiter.
Die Bahn sieht sehr gute Erfolgschancen für eine Klage. Grund: Das Landgericht Frankfurt/Main ist an die Feststellungen des Bundeskartellamtes gebunden. Die gerichtliche Auseinandersetzung kann sich deshalb auf die Höhe des Schadensersatzes beschränken.
Das Bundeskartellamt hatte in seinen Bußgeldbescheiden vom 5. Juli 2011 festgestellt, dass die beteiligten Unternehmen in den Jahren 2001 bis 2011 illegal Quoten und Preise für Schienenlieferungen an die Deutsche Bahn abgesprochen hatten. Die Kartellbeteiligten hatten hierfür Bußgelder von insgesamt € 124,5 Mio. akzeptiert.
Da die Schieneninfrastruktur zum weit überwiegenden Teil durch Mittel des Bundes und weiterer Zuwendungsgeber finanziert wird, vertritt die Deutsche Bahn bei dieser Klage vor allem die Interessen der Steuerzahler. Um dies möglich zu machen, haben die Zuwendungsgeber ihre möglichen eigenen Ansprüche gegen die Kartellanten an die Bahn abgetreten. Ein Großteil des zu erwartenden Schadensersatzes wird also zurück in die öffentlichen Haushalte fließen.
Bei den Beklagten handelt es sich um Gesellschaften der Unternehmensgruppen ThyssenKrupp, Moravia Steel und Vossloh sowie um den ehemaligen Eigentümer der Vossloh-Tochtergesellschaft Stahlberg Roensch GmbH.
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