21.12.2012 10:34 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Auch nach Überschreitung der Altersgrenze von drei Jahren soll laut einem BGH Urteil ein Unterhaltsanspruch für das betreuende Elternteil bestehen.
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Die Pressemeldung "BGH Urteil: Betreuendem Elternteil kann ein Unterhaltsanspruch bei Kindern über drei Jahren zustehen" unterliegt dem Urheberrecht.
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Autor der Pressemeldung "BGH Urteil: Betreuendem Elternteil kann ein Unterhaltsanspruch bei Kindern über drei Jahren zustehen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.