Internationaler Preis für iPhone-App 'Deutscher Bundestag'

  • Pressemitteilung der Firma Deutscher Bundestag, 06.12.2010
Pressemitteilung vom: 06.12.2010 von der Firma Deutscher Bundestag aus Berlin

Kurzfassung: Die iPhone-App "Deutscher Bundestag" ist eine von drei deutschen Gewinner-Apps beim World Summit Award (WSA) der Vereinten Nationen, der heute in Abu Dhabi vergeben wird. Im Wettbewerb konnte sich die Bundestags-App in der Kategorie m-Government ...

[Deutscher Bundestag - 06.12.2010] Internationaler Preis für iPhone-App "Deutscher Bundestag"


Die iPhone-App "Deutscher Bundestag" ist eine von drei deutschen Gewinner-Apps beim World Summit Award (WSA) der Vereinten Nationen, der heute in Abu Dhabi vergeben wird. Im Wettbewerb konnte sich die Bundestags-App in der Kategorie m-Government
Participation gegen mehr als 400 Mitbewerber aus 100 Ländern durchsetzen. "Deutsche Apps sind im wahrsten Sinne des Wortes Weltklasse", sagte Alexander Felsenberg, Vorsitzender des nationalen WSA-Auswahlkomitees. Seit 2003 prämiert der WSA die weltweit besten interaktiven Inhalte und Applikationen. Erstmalig wurden in diesem Jahr die mobilen Inhalte und Applikationen gesondert bewertet.
Die Bundestags-App ist seit September 2010 im Apple-App-Store abrufbar und wurde seitdem rund 250.000 Mal heruntergeladen. Damit ist der Bundestag eines der ersten europäischen Parlamente, das die Transparenz des politischen Prozesses durch mobile Inhalte fördert. "Die mobilen Dienste machen unsere Seiten noch besser nutzbar. Für die Bürgerinnen und Bürger wird es zunehmend leichter, über die Arbeit des Parlaments auf dem Laufenden zu bleiben", sagte Bundestagspräsident Norbert Lammert. Die Applikation wurde als Ergänzung zum bestehenden Internetauftritt des Deutschen Bundestages gemeinsam mit der Babiel GmbH Düsseldorf entwickelt.


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Über Deutscher Bundestag:
Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.
Der Präsident
Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.

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