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Unisex Tarife bei Zahnzusatzversicherungen werden dennoch planmäßig eingeführt
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Auch wenn das Gesetzgebungsverfahren verschoben wurde, dürfen nach dem 21.12.2012 keine Zahnzusatzversicherungen angeboten werden die nach dem Geschlecht differenzieren. Der Gesetzgeber hat eineinhalb Jahre gepennt um es nun zu verschlafen. Der Grund war das SEPA-Begleitgesetz. ... weiter lesen Quelle
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