22.12.2012 11:33 Uhr in Handel & Dienstleistungen und in Gesundheit & Wellness von FINEST Financial Services GmbH
zahnzusatzversicherung
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Auch wenn das Gesetzgebungsverfahren verschoben wurde, dürfen nach dem 21.12.2012 keine Zahnzusatzversicherungen angeboten werden die nach dem Geschlecht differenzieren. Der Gesetzgeber hat eineinhalb Jahre gepennt um es nun zu verschlafen. Der Grund war das SEPA-Begleitgesetz.
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Autor der Pressemeldung "Unisex Tarife bei Zahnzusatzversicherungen werden dennoch planmäßig eingeführt" ist FINEST Financial Services GmbH, vertreten durch Harald Carl.