27.12.2012 14:09 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bayerisches Staatsministerium des Innern
Warnung vor illegalen Feuerwerkskörpern
Kurzfassung: Warnung vor illegalen Feuerwerkskörpern Brandgefährlich und hochexplosiv - Innenminister Herrmann warnt vor illegalen Feuerwerkskörpern aus dem Ausland: "Nutzen Sie nur zugelassenes Feuerwerk" - Ve ...
[Bayerisches Staatsministerium des Innern - 27.12.2012] Warnung vor illegalen Feuerwerkskörpern
Brandgefährlich und hochexplosiv - Innenminister Herrmann warnt vor illegalen Feuerwerkskörpern aus dem Ausland: "Nutzen Sie nur zugelassenes Feuerwerk" - Verstärkte Kontrollen durch die Polizei
"Hände weg - brandgefährlich und hochexplosiv!" Mit diesen Worten hat heute Bayerns Innenminister Joachim Herrmann vor illegalen Feuerwerkskörpern aus dem Ausland gewarnt. Gerade an Silvester komme es immer wieder zu schlimmen Unfällen mit teilweise schwersten Verletzungen wie abgetrennte Gliedmaßen und starken Verbrennungen im Gesicht. "Nicht ohne Grund haben wir in Deutschland ein sehr aufwändiges Zulassungsverfahren für pyrotechnische Gegenstände", betonte Herrmann und rät: "Nutzen Sie nur zugelassenes Feuerwerk und halten Sie sich immer streng an die Handhabungshinweise. Der Schritt ins Neue Jahr soll nicht im Krankenhaus enden." Nachdem immer mehr illegale Feuerwerkskörper aus dem Ausland nach Bayern gebracht werden, kündigte der Innenminister weitere verstärkte Kontrollen durch die Bayerische Polizei an.
Wie Untersuchungen zeigen, haben nicht zugelassene Feuerwerkskörper aufgrund anderer Explosivstoffe und größerer Mengen oftmals eine vielfach höhere Sprengwirkung und zünden schneller. Dazu kommt, dass häufig Gipsstopfen zum Verschließen der Sprengladung eingesetzt werden, die wie Geschosse wirken können. Herrmann: "Leider werden diese Gefahren häufig unterschätzt. Damit gefährdet sich der Feuerwerker nicht nur selbst, sondern auch alle Umstehenden!"
Der Umgang mit illegaler Pyrotechnik ist eine Straftat nach dem Sprengstoffgesetz und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden. Seit 2009 stellt die Bayerische Polizei einen kontinuierlichen Anstieg dieser Delikte fest. Während es 2009 675 Straftaten nach dem Sprengstoffgesetz gab, waren es 2011 bereits 872. "Auch dieses Jahr gehen wir von einer weiteren deutlichen Steigerung aus", kommentierte Herrmann die aktuelle Entwicklung. "Bereits bis September 2012 haben wir mit 832 Sprengstoffdelikten nahezu den Wert des Gesamtjahres 2011 erreicht." Gerade zum Jahreswechsel komme es regelmäßig zu einem starken Anstieg, so der Innenminister weiter. Zudem seien die Regionen im Grenzbereich zu Tschechien und die Ballungsräume München und Nürnberg besonders auffällig. Laut Herrmann stelle die Polizei in Bayern im Durchschnitt jährlich knapp drei Tonnen illegaler Pyrotechnik sicher.
Pyrotechnische Gegenstände benötigen eine Zulassung der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM). In Deutschland zugelassene Feuerwerksartikel erkennt man an einer aufgedruckten BAM-Nummer beziehungsweise an der CE-Zertifizierungsnummer. Je nach Verwendungszweck und Gefährlichkeit werden diese Feuerwerkskörper in verschiedene Kategorien eingeteilt. Das handelsübliche Silvesterfeuerwerk ist meist in der Kategorie II eingestuft, frei ab 18 Jahren. Dessen Verkauf ist vom 28. bis zum 31. Dezember 2012 gestattet. Gezündet werden darf das Feuerwerk der Kategorie II nur an Silvester und Neujahr.
Bayerisches Staatsministerium des Innern
Odeonsplatz 3
80539 München
Deutschland
Telefon: (089) 2192-01
Telefax: (089) 2192-12225
Mail: poststelle@stmi.bayern.de
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Brandgefährlich und hochexplosiv - Innenminister Herrmann warnt vor illegalen Feuerwerkskörpern aus dem Ausland: "Nutzen Sie nur zugelassenes Feuerwerk" - Verstärkte Kontrollen durch die Polizei
"Hände weg - brandgefährlich und hochexplosiv!" Mit diesen Worten hat heute Bayerns Innenminister Joachim Herrmann vor illegalen Feuerwerkskörpern aus dem Ausland gewarnt. Gerade an Silvester komme es immer wieder zu schlimmen Unfällen mit teilweise schwersten Verletzungen wie abgetrennte Gliedmaßen und starken Verbrennungen im Gesicht. "Nicht ohne Grund haben wir in Deutschland ein sehr aufwändiges Zulassungsverfahren für pyrotechnische Gegenstände", betonte Herrmann und rät: "Nutzen Sie nur zugelassenes Feuerwerk und halten Sie sich immer streng an die Handhabungshinweise. Der Schritt ins Neue Jahr soll nicht im Krankenhaus enden." Nachdem immer mehr illegale Feuerwerkskörper aus dem Ausland nach Bayern gebracht werden, kündigte der Innenminister weitere verstärkte Kontrollen durch die Bayerische Polizei an.
Wie Untersuchungen zeigen, haben nicht zugelassene Feuerwerkskörper aufgrund anderer Explosivstoffe und größerer Mengen oftmals eine vielfach höhere Sprengwirkung und zünden schneller. Dazu kommt, dass häufig Gipsstopfen zum Verschließen der Sprengladung eingesetzt werden, die wie Geschosse wirken können. Herrmann: "Leider werden diese Gefahren häufig unterschätzt. Damit gefährdet sich der Feuerwerker nicht nur selbst, sondern auch alle Umstehenden!"
Der Umgang mit illegaler Pyrotechnik ist eine Straftat nach dem Sprengstoffgesetz und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden. Seit 2009 stellt die Bayerische Polizei einen kontinuierlichen Anstieg dieser Delikte fest. Während es 2009 675 Straftaten nach dem Sprengstoffgesetz gab, waren es 2011 bereits 872. "Auch dieses Jahr gehen wir von einer weiteren deutlichen Steigerung aus", kommentierte Herrmann die aktuelle Entwicklung. "Bereits bis September 2012 haben wir mit 832 Sprengstoffdelikten nahezu den Wert des Gesamtjahres 2011 erreicht." Gerade zum Jahreswechsel komme es regelmäßig zu einem starken Anstieg, so der Innenminister weiter. Zudem seien die Regionen im Grenzbereich zu Tschechien und die Ballungsräume München und Nürnberg besonders auffällig. Laut Herrmann stelle die Polizei in Bayern im Durchschnitt jährlich knapp drei Tonnen illegaler Pyrotechnik sicher.
Pyrotechnische Gegenstände benötigen eine Zulassung der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM). In Deutschland zugelassene Feuerwerksartikel erkennt man an einer aufgedruckten BAM-Nummer beziehungsweise an der CE-Zertifizierungsnummer. Je nach Verwendungszweck und Gefährlichkeit werden diese Feuerwerkskörper in verschiedene Kategorien eingeteilt. Das handelsübliche Silvesterfeuerwerk ist meist in der Kategorie II eingestuft, frei ab 18 Jahren. Dessen Verkauf ist vom 28. bis zum 31. Dezember 2012 gestattet. Gezündet werden darf das Feuerwerk der Kategorie II nur an Silvester und Neujahr.
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, 80539 München , Deutschland
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