28.12.2012 09:03 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer LLP
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In der Regel lässt sich durch das originale Testament die Eigenschaft als Erbe nachweisen. Doch nun soll es vereinzelt auch möglich sein, eine Fotokopie des Testaments als Nachweis zu nutzen.
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Autor der Pressemeldung "Gültigkeit von kopierten Testamenten durch das OLG Naumburg bestätigt" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.